Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die Verwendung von Googles Statistiktool Analytics als unzulässig bezeichnet. Gegenüber der Frankfurter Allgmeinen Zeitung (FAZ) sagte er, seine Behörde habe die Verhandlungen mit Google abgebrochen.
Der Internetkonzern habe den Datenschutzanforderungen nicht entsprochen. „Wir müssen deutlich sagen: Was Google anbietet, reicht nicht.“ Die kostenlose Tracking-Software übermittelt Nutzerdaten inklusive IP-Adressen an amerikanische Server und verarbeitet sie dort.
So werden Informationen ins Ausland übertragen, die Nutzer haben dem jedoch nicht zugestimmt. Dieses Verfahren halten die im sogenannten „‚Düsseldorfer Kreis“ organisierten Datenschutzbehörden der Länder für unzulässig.
Ende Mai 2010 hatte Google eine Erweiterung für Analytics veröffentlicht. Damit können Internetnutzer die Übertragung von Daten an Google unterbinden. Das Add-on befindet sich immer noch in einer Beta-Phase und steht nur für Internet Explorer 7 und 8, Mozilla Firefox ab Version 3.5 sowie Chrome 4.x und höher zur Verfügung.
Für Anwender von Opera und Safari gebe es die Lösung nicht, kritisiert Caspar. „Dadurch werden etwa zehn Prozent der Internetnutzer in Deutschland von dieser Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen“, erklärte er gegenüber der FAZ. Zudem ist es laut Caspars Behörde auch vorgekommen, dass trotz Opt-out IP-Adressen an Google übertragen wurden – in voller Länge. „Wer widerspricht, wird am Ende möglicherweise schlechter gestellt als der, der nicht wiederspricht“, befürchtet Caspar.
Eine zweite Option richtete sich an Website-Betreiber. Sie können die Software so modifizieren, dass IP-Adressen automatisch anonymisiert werden. Google habe zwar nachgebessert, jedoch entspreche auch der „nach zahlreichen Anforderungen endlich vorgelegte“ Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nicht den rechtlichen Vorgaben. Der Konzern spiele auf Zeit und sehe keine Notwendigkeit, Analytics den rechtlichen Anforderungen in Deutschland anzupassen. „Damit macht man sich den Umstand zunutze, dass die rechtliche Verantwortung nicht bei Google, sondern bei den Betreibern der Websites liegt“, sagte Caspar.
Seine Behörde will nun prüfen, inwiefern gegen Website-Betreiber vorgegangen werden soll. Auf diese könnte Caspar zufolge „ein empfindliches Bußgeld“ zukommen. Auch ein Musterprozess gegen ein großes Unternehmen, das Google Analytics einsetzt, werde erwogen.
Googles Statistiksoftware steht seit August 2006 kostenlos zur Verfügung. Datenschützer sehen das Tool zunehmend kritisch. Konkrete Gesetze sowie Präzedenzfälle stehen noch aus.
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2 Kommentare zu Datenschützer droht Nutzern von Google Analytics mit Bußgeldern
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Ungewöhnliches Vorgehen
Statt rechtliche Klarheit zu schaffen, die Webseitenbetreibern bis zu einem bestimmten Datum einen klaren (Aus-)Weg ermöglicht, wird zusätzlich verunsichert, mit unbestimmten Bußgeldern und Klagen gedroht, ohne dass es dafür im Moment eine eindeutige rechtliche Grundlage gibt.
Ich finde, einen Musterprozess sollten die Datenschutzbeauftragten vielleicht am besten gegen die Uni Hamburg führen. Dort ist Caspar Honorarprofessor und die Seite über ihn verwendet Analytics. (http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/caspar)
AW: Ungewöhnliches Vorgehen
Vielen Dank für diesen erhellenden und amüsanten Zusatz!