Google hat die vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen, sein Statistiktool Analytics entspreche nicht den Datenschutzanforderungen. Der Internetkonzern dementierte auch einen Abbruch der Verhandlungen zwischen ihm und den deutschen Datenschutzbehörden.
„Uns ist ein Abbruch der Gespräche vonseiten der Datenschutzbehörden nicht bekannt, und wir arbeiten weiter aktiv daran, die Bedenken der Datenschutzbehörden auszuräumen“, schreibt Alan Wrafter vom Google-Analytics-Team in einem Blogeintrag. „Wir sind uns dieser Bedenken bewusst, betonen aber noch einmal, dass Google Analytics dem Datenschutzrecht der EU entspricht.“
Caspar hatte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärt, seine Behörde habe die Verhandlungen mit Google abgebrochen. Die Verwendung des Statistiktools bezeichnete er als unzulässig und drohte Website-Betreibern mit Bußgeldern.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte stört sich vor allem daran, dass die kostenlose Tracking-Software ohne Zustimmung der Anwender Daten von Website-Besuchern inklusive IP-Adressen an amerikanische Server überträgt und dort auswertet, um das Nutzerverhalten zu analysieren. Zudem kritisiert er, dass die Ende Mai 2010 für Analytics bereitgestellte Erweiterung, mit der Internetnutzer die Übertragung ihrer Daten an Google unterbinden können, nicht für alle Browser zur Verfügung steht. Auch die nachgebesserte Option für Website-Betreiber, IP-Adressen automatisch zu anonymisieren, erfülle nicht die rechtlichen Anforderungen in Deutschland.
Google sieht das anders: „Die deutschen Datenschutzbehörden […] haben einen Beschluss gefasst, der für deutsche Nutzer von Webanalysetools wie Google Analytics gewisse Vorgaben macht. Auf Wunsch unserer deutschen Google-Analytics-Nutzer haben wir mit der Deaktivierungsmöglichkeit für Browser und der IP-Masken-Methode bereits Maßnahmen ergriffen, um diese Vorgaben zu erfüllen.“ Die Sicherstellung des Datenschutzes aller Google-Analytics-Daten habe höchste Priorität.
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