Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass Motorola Mobility seine standardrelevanten Patente vorerst nicht mehr dazu verwenden darf, den Verkauf von Apples iPhone oder iPad in Deutschland zu verhindern. Grund ist ein überarbeitetes Lizenzierungsangebot von Apple für Motorolas geschützte UMTS-Technik. Das Urteil (Az.: 6 U 136/11) stellt einen bedeutenden Sieg für Apple dar.
„Nach aktuellem Stand des Verfahrens ist davon auszugehen, dass Motorola Mobility seine wettbewerbsrechtlichen Pflichten verletzen würde, wenn es Apple weiterhin auffordert, den Vertrieb einzustellen“, zitiert Bloomberg aus der Urteilsbegründung. Dies gelte mindestens so lange, wie das aktuelle Verfahren zwischen beiden Parteien laufe.
Nachdem Motorola vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen Apple erwirkt hatte, musste Apple das iPhone 4, iPhone 3GS und iPhone 3G sowie alle UMTS-Modelle des iPad Anfang Februar kurzzeitig aus seinem Onlineshop entfernen. Gegen diese Verfügung legte Apple Berufung ein. Es wirft Motorola vor, das fragliche Patent nicht wie zugesagt zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es schon vor sieben Jahren zu einem standardrelevanten Patent erklärt worden sei. Solche grundlegenden Schutzrechte müssen von deren Inhabern zu „fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen“ (FRAND) lizenziert werden. Sonst drohen ihnen kartellrechtliche Konsequenzen, weil eine Weigerung einem Monopolmissbrauch gleichkommt. Unerwartete Unterstützung in diesem Punkt erhielt Apple vergangene Woche von Microsoft, das ebenfalls bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Motorola wegen angeblichem Patentmissbrauch eingelegt hatte.
Eine Motorola-Sprecherin wollt sich nicht zu den Lizenzverhandlungen mit Apple äußern. Sie erklärte zu dem Urteil des OLG Karlsruhe unter Verweis auf die zuvor erteilte Verfügung: „Obwohl die Durchsetzung der Verfügung vorübergehend ausgesetzt wurde, wird Motorola Mobility weiterhin seine Forderungen gegen Apple geltend machen.“ Dem Blog FOSS Patents zufolge verlangt Motorola 2,25 Prozent von Apples Umsatz mit Mobilgeräten, die seine Mobilfunkpatente nutzen.
Mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe dürfte Motorola ernste Probleme haben, den Verkauf von Apples Produkte verbieten zu lassen – außer diese verstoßen gegen nicht standardrelevante Patente. Dies trifft etwa auf den Push-E-Mail-Dienst von iCloud und MobileMe zu, den Apple vergangene Woche in Deutschland zum Teil deaktivieren musste.
Im Dezember hatte das Landgericht Mannheim Apples Lizenzangebot noch als nicht angemessen bezeichnet und zugunsten von Motorola entschieden. Doch durch das jüngste Urteil könnte Motorola nun gezwungen sein, Apples überarbeitete Offerte anzunehmen und ihm eine Lizenz für seine Techniken auszustellen.
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