CeBIT: Datenschützer Schaar fordert Recht auf Datenportabilität

Der Aspekt müsste in der Rechtsordnung stärker als bisher verankert werden. Auf langfristige Nutzung angelegte Angebote sollen auch langfristig unter denselben Bedingungen nutzbar sein. Andernfalls müssen sich Daten zurückholen lassen.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat sich während einer Podiumsdiskussion im Fachforum CRM-expo@CeBIT für ein Recht auf Datenportabilität ausgesprochen. Die Nutzer verlagerten immer mehr Aspekte ihres Lebens ins Netz. Die Anbieter könnten daher die Richtlinien für die Nutzung ihrer Angebote nicht mehr einfach nach Gutdünken ändern.

Peter Schaar bei der Podiumsdiskussion im Fachforum CRM-expo@CeBIT (Bild: ZDNet.de).
Peter Schaar bei der Podiumsdiskussion im Fachforum CRM-expo@CeBIT (Bild: ZDNet.de).

Laut Schaar müsse man davon ausgehen können, dass bei langfristig ausgerichteten Angeboten auch die Nutzung langfristig zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen möglich sei. Er nannte zwar Google und seine geänderte Datenschutzerklärung nicht direkt, spielte aber offensichtlich darauf an und hat das Vorgehen des Internetkonzerns auch schon früher kritisiert.

Nach Ansicht des Datenschützers reicht es nicht aus, solche Veränderungen bekannt zu geben, wenn der Nutzer letztendlich keine Wahl hat, da er ohne sie zu akzeptieren, den Dienst nicht weiter nutzen kann. Dies gelte insbesondere für Dienste, die fester Bestandteil des Alltagslebens geworden seien.

Schaar sprach sich dafür aus, in so einem Fall wenigstens die Möglichkeit einzurichten, die Daten zurückzuholen. „Dieser Aspekt müsste in der Rechtsordnung stärker als bisher verankert werden“, so Schaar.

Hansjörg Schmidt, medien- und netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, und ebenfalls Teilnehmer der Podiumsdiskussion im Fachforum CRM-expo@CeBIT, begrüßte den Vorschlag grundsätzlich. Er gab aber zu bedenken, dass die Nutzer bei Google und Facebook schließlich freiwillig mitmachten. „Den Umgang mit persönlichen Daten bei diesen Anbieter kann man auch durchaus mit Medienkompetenz in den Griff kriegen“, so Schmidt.

„Bei der Registrierung zur Messe muss man neben Namen und Kontaktdaten auch die Firmengröße und zahlreiche andere Angaben als Pflichtfelder ausfüllen. Mit welcher Berechtigung erhebt die Messe diese Daten?“, fragte Schmidt und erntete dafür von einem Teil der Zuhörer spontanen Applaus. „Der größte Adresshändler in Deutschland ist nicht Facebook sondern ein Versandhändler“, so Schmidt weiter. „Mit Facebook und Street View kommt man eben gut in die Bild-Zeitung, aber der andere Umgang mit Daten ist eigentlich viel wichtiger.“

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