eleven warnt vor falschen Abmahn-E-Mails im Zusammenhang mit Megaupload

Sie stammen angeblich von einer Münchner Anwaltskanzlei, die Musikfirmen und Filmstudios vertritt. Wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen soll der Empfänger 150 Euro zahlen. Zugleich wird mit einer deutlich höheren Strafe gedroht.

Das Berliner Sicherheitsunternehmen eleven hat darauf hingewiesen, dass seit dem Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf sind, in denen dem Empfänger Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Dafür soll er im Rahmen eines Vergleichs 149,95 Euro zahlen. Komme er der Aufforderung nicht in einer angegebenen Frist nach, würden 891,31 fällig, heißt es in den E-Mails. Der Gegenstandswert betrage sogar 10.000 Euro.

Die Nachrichten stammen angeblich von einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei namens Kroner & Kollegen und tragen die Betreffzeile „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing“. Die Kanzlei gibt vor, eine Reihe namhafter Plattenfirmen und Filmstudios zu vertreten – darunter Sony BMG, Universal Music und Warner Music Group -, und behauptet, der Empfänger habe urheberrechtlich geschütztes Audio- und Videomaterial über die kürzlich geschlossene Filehosting-Plattform Megaupload heruntergeladen.

Das der E-Mail angefügte PDF-Dokument wirkt auf den ersten Blick seriös und trägt den Briefkopf der vermeintlichen Kanzlei. Inhaltliche und formale Fehler zeugen jedoch davon, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt. So wird Megaupload fälschlicherweise als Filesharing-Plattform und Peer-to-Peer-Netzwerk bezeichnet. Zudem werden die angeblich heruntergeladenen Inhalte nicht benannt und auch auf eine Unterlassungserklärung wird verzichtet. Die Drohung, eine Nichtzahlung an die Schufa zu melden, ist ebenfalls unzulässig. Darüber hinaus fehlen Pflichtangaben anwaltlicher Schreiben wie Signatur und Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Empfänger sollte auch stutzig machen, dass das Schreiben keine Festnetz- oder Faxnummern, sondern lediglich eine Mobilfunknummer enthält. Die Bankverbindung für die Zahlung der Vergleichssumme weist auf ein slowakisches Kreditinstitut, und die Internet-Domain ist in Österreich registriert. Der Denic-Eintrag wurde zuletzt vor wenigen Tagen aktualisiert. Die Website selbst ist eleven zufolge professionell gestaltet, weist jedoch Lücken auf: Einige Menüpunkte führen auf leere Seiten.

Außerdem findet sich im Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München kein Hinweis auf die Kanzlei. Verdächtig ist schließlich auch die enorme Diskrepanz zwischen dem Gegenstandswert und der geforderten Summe.

Die E-Mails setzen eindeutig auf Einschüchterung. Einer unbewiesenen Behauptung folgt ein Angebot, das man „fast“ nicht ausschlagen kann. Mit der kurzen Zahlungsfrist werden die Empfänger unter Druck gesetzt. Der vergleichsweise geringe Betrag soll beim Opfer einen Zahlungsreflex auslösen. Fakten zu den angeblichen Urheberrechtsverstößen nennt das Schreiben hingegen nicht.

eleven rät Empfängern solcher E-Mails, im Zweifel einen Anwalt oder die nächste Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Bei einer erneuten Zahlungsaufforderung sollte in jedem Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.

Die vermeintlichen Abmahn-E-Mails machen auf den ersten Blick durchaus einen seriösen Eindruck (Bild: eleven).
Die vermeintlichen Abmahn-E-Mails machen auf den ersten Blick durchaus einen seriösen Eindruck (Bild: eleven).

Themenseiten: E-Mail, Eleven, Phishing, Urheberrecht

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