Mehr als 10.000 T-Aktionäre haben durch die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens die Verjährung möglicher Ansprüche gegen die Deutsche Telekom aus einer Produkthaftungsklage verhindert. Dies teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf unter Berufung auf die zuständige Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle (ÖRA) in Hamburg mit.
Laut DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker können diese Anleger nun die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Überbewertung der Telekom-Immobilien vor dem dritten Börsengang abwarten und dann gegebenenfalls Klage erheben. Die dreijährige Verjährungsfrist für mögliche Aktionärs-Klagen gegen die Telekom war im Mai dieses Jahres abgelaufen. Hocker betonte, zu diesem Zeitpunkt habe die DSW wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zu einer Klage raten können.
Voraussetzung für einen solchen Schritt seien „neue Erkenntnisse, die nur von der Staatsanwaltschaft kommen können“. Die Bonner Strafverfolgungsbehörde werde aber ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit dem dritten Telekom-Börsengang vom Frühjahr 2000 voraussichtlich frühestens Ende dieses Jahres abschließen. Durch die Einleitung das Schlichtungsverfahrens werde die Verjährungsfrist um die Dauer des eigentlichen Verfahrens plus weitere sechs Monate verlängert. Als aus Sicht der DSW wenig überraschend wertete Hocker die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vom August, Teile des Ermittlungsverfahrens gegen die Telekom einzustellen.
„Entscheidend ist, dass die Untersuchungen zu einer möglichen Überbewertung von Immobilien weiter andauern.“ Die Staatsanwaltschaft hatte im Sommer mitgeteilt, zwei von drei Ermittlungsverfahren beziehungsweise Überprüfungen im Fall Telekom würden nicht weiter verfolgt. Nicht bestätigt hatte sich aus Sicht der Ermittler unter anderem der Verdacht, dass der Konzern in seiner Eröffnungsbilanz von 1995 sein technisches Anlagevermögen überbewertet habe, zu dem etwa Sendemasten gehören.
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