Kaum hat EU-Wettebewerbskommissar Mario Monti seine Entscheidung über die Verhängung einer Rekordstrafe gegen Microsoft gefällt, beginnen schon die Spekulationen über die Chancen der bereits angekündigten Berufung des Software-Konzerns.
Die erste Anlaufstelle wird der Europäische Gerichtshof Erster Instanz sein (ZDNet berichtete). Microsoft will zunächst einmal erreichen, dass die verhängten Auflagen bis zum Beginn des Berufungsprozesses ausgesetzt werden. Die Entscheidung darüber wird der Präsident des Gerichts, Bo Vesterdorf, alleine fällen.
Für Microsoft dürfte dies eine gute Nachricht sein, da sich Vesterdorf in einem 2001 verhandelten und ähnlich gelagerten Fall als rigoroser Verfechter geistigen Eigentums einen Namen gemacht hat. Damals ordnete die EU-Kommission unter Monti gegenüber einem Unternehmen aus dem Pharmasektor vorübergehend an, urheberrechtlich geschützte Informationen an Konkurrenten zu lizenzieren. Trotz aus wettbewerbsrechtlicher Sicht guter Gründe für die Entscheidung ordnete Vesterdorf an, diese auszusetzen. Er begründete dies mit dem Schutz geistigen Eigentums.
Zumindest die Order zu Herausgabe der Schnittstellen-Informationen für Server dürfte damit in Gefahr sein. Wie der Richter zur Bundling-Frage steht, ist jedoch noch offen.
Microsoft wird nach Auskunft informierter Kreise bei seiner Berufung sehr stark auf urheberrechtliche Fragen und Auswirkungen setzen. Microsoft-Chef-Justiziar Brad Smith sagte, die Herausgabe entsprechender Schnittstellen-Informationen sei mit der Herausgabe von Zeitungsartikeln an andere Blätter zu vergleichen. Auch die Herauslösung des Windows Media Players sei eine urheberrechtliche Frage, da dieser Schritt Microsoft dazu zwingt, den Wert von Windows zu schmälern.
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