Werbung für Sin City verboten

Britische Advertising Standards Authority sieht Gefahr für Kinder

Die britische Advertising Standards Authority (ASA) hat eine interaktive Plakatwerbung für den Kinostreifen Sin City verboten. Die Filmwerbung wurde mit der Begründung eingezogen, dass die gewaltvollen Inhalte der darin präsentierten Videoclips für Kinder äußerst ungeeignet seien und verbreitet für Aufregung gesorgt hätten. Die ASA reagierte zum ersten Mal auf solch strikte Weise auf Beschwerden gegen eine Werbekampagne dieser Art, berichtet die BBC.

Die Clips zu Sin City, die auf Knopfdruck angesehen werden konnten, zeigten Schüsse, einen Mann, der durchlöchert wurde und einen Autounfall. Aufgestellt waren die Werbetafeln an Bushaltestellen. Hauptgrund für die Beschwerden aus der Bevölkerung war eine potenzielle Gefährdung für Kinder gewesen, für die das interaktive Werbeposter zu gewalttätig und völlig ungeeignet sei. Die britische Werbeaufsicht bestand auf die Abnahme.

Die Produktionsfirma Buena Vista International gab an, Fluchworte und Gewalt aus den Inhalten der Werbung entfernt zu haben. Während der 47 Tage dauernden Kampagne habe es laut Buena Vista 486.570 Interaktionen mit, aber nur eine Beschwerde über die Werbung gegeben. Außerdem seien die Buttons, die zur Ansicht der Clips gedrückt werden mussten, höher als üblich, also außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern, angebracht worden. Die ASA beharrte jedoch darauf, dass die Clips trotzdem von Kindern gesehen werden konnten, wenn die Werbung bereits aktiv war. Detaillierte Informationen über den Fall wurden bei Buena Vista nicht gegeben.

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