Sony unterliegt: Playstation 2 ist kein Computer

Gericht weist Ansuchen um Zollerleichterung zurück

Bei einem mehr als fünf Jahre dauernden Gerichtsstreit um seine Playstation 2 hat Sony Europe jetzt eine endgültige Niederlage erlitten. Wie ein britisches Berufungsgericht entschieden hat, ist die Playstation 2 eindeutig als Spielkonsole zu klassifizieren und nicht, wie von Sony behauptet, als „Digital Processing Unit“, womit herkömmliche Computer gemeint sind. Sony hatte im November 2000 den Prozess angestrengt, weil durch die Klassifizierung des Geräts als Spielekonsole Einfuhrgebühren in der Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro angefallen sind.

Während Spielekonsolen zum Zeitpunkt des Launches mit europäischen Zolleinfuhrgebühren für Unterhaltungselektronik in der Höhe von 2,2 Prozent belegt waren, waren Computer von dieser Regelung ausgenommen. Sony wollte sich diese Gebühren sparen und argumentierte, dass die Playstation 2 so komplex wie ein Computer sei und folglich auch als derartiges Gerät behandelt werden soll. Nach einer ersten Niederlage im Oktober 2003 vor dem Europäischen Gerichtshof, das zu dem Schluss kam, dass „die Playstation 2 kein Computer ist“, verlor Sony nun auch in letzter Instanz vor dem Berufungsgericht.

Die Nachricht ist insofern auch interessant, da Sony bei der Playstation 3 erneut darum bemüht ist, das Konsolenimage abzustreifen und das mit 500 bis 600 Euro teure Gerät als vollwertigen Computer zu vermarkten. Die Hintergründe dafür liegen in diesem Fall natürlich eher auf marketingtechnischer als marktrechtlicher Seite. Besonders kurios erscheint die Argumentation Sonys bezüglich der Playstation 2 allerdings im Licht einer kürzlich getätigten Aussage von Ken Kutaragi, CEO der Sony-Computer-Entertainment-Abteilung, der meinte, dass die neue Playstation 3 „keine Konsole wie ihre Vorgänger ist“.

Für die europäischen Zolleinfuhrgebühren ist die Klassifizierung mittlerweile irrelevant. Seit 2004 wurden die Bestimmungen für Unterhaltungselektronik geändert. Somit fällt für Spielekonsolen ebenfalls keine Zusatzbesteuerung mehr an, egal ob die Hersteller diese als Konsolen oder Computer im herkömmlichen Sinne vermarkten.

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