Der Festplattenhersteller Western Digital hat sich in einem seit 2001 dauernden kuriosen Rechtsstreit mit den Klägern außergerichtlich geeinigt. Alle Käufer, die zwischen dem 22. März 2001 und dem 15. Februar 2006 eine Harddisk des Herstellers erworben haben, bekommen nun kostenlos ein Backup-Programm im Wert von 30 Dollar, vorausgesetzt, man hat sich der Sammelklage angeschlossen. Zudem übernimmt das Unternehmen die Anwaltskosten in der Höhe von 500.000 Dollar.
Zwei Rechtsanwälte haben Western Digital vor fünf Jahren verklagt, da sie sich vom Harddiskhersteller um Speicherplatz geprellt fühlten. Gegenstand der Klage waren die Angaben zur Speicherkapazität der Produkte. So hätte eine als 80 Gigabyte ausgewiesene Harddisk in Wirklichkeit nur 74,4 Gigabyte Kapazität, argumentierten die Kläger.
Die Differenz resultiert aus den unterschiedlichen Berechnungen von Apple und Microsoft einerseits sowie den Festplattenherstellern andererseits. Während die Betriebssystemhersteller in binärer Weise zählen, berechnen die Produzenten der Platten deren Kapazität dezimal. Ergebnis der unterschiedlichen Rechenvorgänge ist, dass die Betriebssysteme sieben Prozent weniger Platz auf der Harddisk errechnen.
Das Management von Western Digital erklärte, dass man sich zwar weiterhin im Recht sehe, den Rechtsstreit jedoch aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten eines weitergeführten Prozesses beenden wollte. Western Digital hat damit sein unangenehmes juristisches Kapitel abgeschlossen. Seagate Technology steht noch mitten drin, denn die findigen Anwälte haben das Unternehmen aufgrund desselben Sachverhaltes ebenfalls verklagt.
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6 Kommentare zu Kurioser Rechtsstreit um Kapazitätsberechnung beigelegt
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kurios ???
moin !!!
mit kurios hat das nix mehr zu tun …. !!!
weis net aber ich erwarte dass das drinn ist was drauf steht …..
ansonsten ist es ne mogelpackung ….
wird zeit das die hersteller die korrekte kapazität angeben ….
digitalrechner benutzen das binäre system mit basis =2 und nicht das dezimale ..ende und aus …
ich finde das ist schon fast betrug …..
zudem wird mit der steigenden größe der datenträger auch die differenz von soll und ist immer größer ….
was ist wenn es um terra byte hd´s geht ???
7% von 20 oder gar 200 tb ……….
so kann´s net weiter gehen !!!
notfalls muß der hersteller zur korrekten angabe der kapazität gezwungen werden ….
oder er bessert die kapazität nach ….
mfg
AW: kurios ???
ist ‚dolf‘ als Aussage zu verstehen???
Die Angabe der HD-Hersteller ist korrekt! Die MÜSSEN weltweit handelsrechtlich einwandfreie Angaben machen, um nicht von der Konkurrenz oder Verbänden verklagt oder der Handelsaufsicht gerügt zu werden.
Viele Hersteller geben explizit an, das mit MByte 10^6 Byte und NICHT 2^20 Byte gemeint sind.
Die Vorsilbe Mega, Abk. M, steht für 10^6 = 1 000 000 (Kann man in jedem Lexikon, Normenbuch usw. nachlesen).
Die (inoffizielle) korrekte Abkürzung für 2^20 Byte ist MiByte.
Eigentlich müssten die HD-Hersteller die BS-Hersteller verklagen, da diese fehlerhafterweise M=2^10 angeben… auch wenn das in EDV-Kreisen üblich und (aus technischen Gründen) erwünscht ist.
so long
Wer hat die W-Lan-Gerätehersteller verklagt?
Übelst ist die "Übertragungsrate-Angabe" der W-Lan-Gerätehersteller! Die stimmt vorne und hinten nicht! Wenn ich ein G-Standard AT oder plus-Gerät kaufe, dann "erwarte ich" eine "echte" Übertragungsrate von 108 Mbit/Sekunde! Fakt ist, dass es "nur" echte 15-20 Mbit/Sekunde damit gibt! Das ist fast eine Totalverarsche, wie man sie üblicherweise von M$ kennt (wenn Sie auf dieses WinXYZ-bla-bla-bla upgraden, dann haben Sie "garantiert" keine Probleme mehr)…
Grundrecht auf Dummheit als Geschäftsgrundlage?
Da sieht man wieder einmal den Irrsinn im amerikanischen Rechtssystem, wo Anwälte aus der Dummheit ihr Geschäft ableiten können. Internationale Normen wie ISO 1000 legen eindeutig fest, was ein metrisches System ist und wie darin Dimensionen bezeichnet und verstanden werden. Aber wer immer noch mit Gallonen, Meilen, Zoll und sonstigen antiquarischen Maßeinheiten aus dem Analphabeten-Zeitalter zu leben gezwungen ist, muss sich wohl auch mit solchen Auswüchsen von Winkeladvokaten herumschlagen. Wie sich dieser intellektuelle Rückstand praktisch auswirken kann, hat man ja seinerzeit beim vermurksten Hubble-Teleskop erlebt.
AW: Grundrecht auf Dummheit als Geschäftsgrundlage?
Da hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen.
AW: Grundrecht auf Dummheit als Geschäftsgrundlage?
@Josef Schön: Mehr ist dazu nicht zu sagen, der Text könnte von mir kommen. ;)