Rund um die Kartellvorwürfe gegen den US-Chiphersteller Intel deutet sich eine neue Entwicklung an. Wie das „Wall Street Journal“ heute unter Berufung auf zwei mit dem Fall vertraute Personen berichtet, haben EU-Fahnder jetzt so viele Beweise gesammelt, dass ein formales Kartellrechtsverfahren gegen Intel möglich wäre. Demnach haben die Fahnder einen Entwurf vorbereitet, der Vorschläge für mögliche Strafen gegen den Chipprimus enthält. Nach einer Prüfung durch EU-Juristen soll das Papier der obersten Wettbewerbshüterin Neelie Kroes vorgelegt werden, der die Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens obliegt.
Die endgültige Entscheidung sei noch im Laufe dieses Jahres möglich, schreibt das WSJ. Intel hätte dann zwei Monate Zeit, um zu den von der EU-Kommission hervorgebrachten Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss gelangen, dass Intel EU-Wettbewerbsrecht verletzt hat, könnte sie Intel zu einer Geldstrafe verdonnern und den Konzern zwingen, seine Geschäftspraktiken zu ändern. Die EU-Kommission hielt sich zu dem Thema auf Anfrage bedeckt und wollte den Zeitungsbericht nicht kommentieren. Die Ermittlungen gegen Intel seien am Laufen, so der knappe Kommentar aus Brüssel.
Die EU hat Intel wegen möglicher Kartellrechtsverletzungen bereits seit fünf Jahren im Visier. Im Juli 2005 hatte die EU-Kommission Büros des Chipriesen in mehreren europäischen Ländern durchsuchen lassen. Die EU geht dabei insbesondere der Frage nach, ob der Chipriese seine Marktposition für das Gewähren von Rabatten genutzt hat, um Wettbewerber aus dem Rennen zu werfen.
Zuvor hatte Intel-Rivale AMD eine umfassende Kartellrechtsklage gegen den Branchenprimus eingereicht. Intel versuche, seine weltweite Vormachtstellung auf dem x86-Prozessormarkt durch illegale Methoden zu verteidigen, so einer der Vorwürfe, die Intel umgehend als „faktisch unkorrekt und widersprüchlich“ zurückwies. Erst im Juli dieses Jahres waren Gerüchte um ein beginnendes Kartellverfahren gegen Intel in Deutschland hochgekocht. Dabei dreht sich alles um die Frage, ob der US-Chipkonzern mittels Exklusivvertrag mit der Media-Saturn-Holding gegen das Kartellrecht verstoßen hat.
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