Verizon hat vor einem Berufungsgericht beantragt, den Vonage-Antrag auf einen neuen Prozess zurückzuweisen. Verizon hatte zuvor Vonage erfolgreich auf Patentverletzungen im Zusammenhang mit Internet-Telefonie-Technik verklagt. Das in Schieflage geratene Unternehmen seinerseits hatte den Urteilsspruch angefochten.
In seinem Antrag bezog sich Vonage auf ein erst vor kurzem gefälltes Grundsatzurteil des Supreme Court. Dieses Urteil lasse erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die Geschworenen die Gültigkeit der betreffenden Verizon-Patente richtig beurteilt hätten. Deshalb hatte Vonage das Berufungsgericht gebeten, die gegen das Unternehmen verhängte 58-Millionen-Dollar Strafe wegen Patentrechtsverletzung aufzuheben und einen neuen Prozess anzuordnen.
Verizon, das zweitgrößte Telefonunternehmen in den Vereinigten Staaten, konterte in seiner Stellungnahme, dass der Bezug auf das höchstrichterliche Urteil „nicht ausreicht, um die Rechtsmittel zu rechtfertigen, die Vonage anwenden möchte“. Bei dem einstimmig gefällten Urteil des Supreme Court ging es um den Streit des Gaspedal-Herstellers KSR International mit Teleflex. Dabei hatte das Gericht die Standards, nach denen die Neuheit einer Erfindung beurteilt werden, aufgeweicht. Wichtig ist das vor allem für Erfindungen, die bereits existierende Teile kombinieren. Ihnen kann jetzt nicht mehr so schnell der Patentschutz verweigert werden, weil sie „zu offensichtlich“ sind. Laut Verizon geht es in Vonages „hastig zusammengestelltem Antrag“ um Fragen, die in ein Berufungsverfahren gehören, aber keinen neuen Prozess rechtfertigten. Vonages Argumente seien „so unbegründet, dass sie als Ganzes zurückgewiesen werden sollten“.
In dem Vonage-Antrag gehe es gar nicht darum, dass die Patente, die das Unternehmen verletzt haben soll, offensichtlich und damit ungültig seien, erklärt Verizon. Vonage habe lediglich argumentiert, dass die Rechtserklärung, die den Geschworenen gegeben wurde, zu sehr auf den Kriterien für die Offensichtlichkeit von Erfindungen beruhe, die der Supreme Court als zu eng gefasst erklärt habe. Verizon weist diese Ansicht zurück. Laut den Anwälten des Unternehmens hätten die Vonage-Rechtsvertreter gegen die jeweiligen Formulierungen Einspruch einlegen können. Das gelte besonders, wenn sie vermutetet hätten, dass das damals noch ausstehende Urteil des Supreme Court das Urteil hätte beeinflussen können. Es sei aber kein Einspruch gekommen.
Vonage-Sprecherin Brooke Schulz entgegnet, dass ihr Unternehmen beim Prozess keine Einsprüche erhoben habe, weil „der Standard für Offensichtlichkeit ein strikter und klar definierter Test war, den die Gerichte über Jahre als festen Bestandteil eines über Jahrzehnte gesicherten Fallrechts benutzt haben. Deshalb gab es damals natürlich keinen Grund, den üblichen, allgemein verbreiteten Test für Offensichtlichkeit anzuzweifeln.“
Vonage bleibt dabei, dass seine Dienste keines der drei in Frage stehenden Verizon-Patente verletzen. Außerdem könne man, falls das ursprüngliche Urteil aufrecht erhalten werde, eine Behelfslösung entwickeln, die alle Dienste ohne Bruch am Laufen halte. Wie schnell so eine Lösung im Zweifelsfall zum Einsatz kommen kann, ist allerdings noch unklar. Das Bundesbezirksgericht hat bereits festgestellt, dass Vonage während des Berufungsverfahrens weitere neue Kunden aufnehmen kann. Eingaben der Prozessparteien müssen noch im Mai abgegeben werden, der mündliche Verhandlungstermin ist der 25.Juni. Vonage hat um eine Aussetzung der Termine zugunsten eines neuen Prozesses gebeten.
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