Der in der IT-Branche für seine Abmahnungen berüchtigte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist wegen versuchten Betrugs vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Anwalt hatte die Domain der Taz pfänden lassen. Dem Prozess war ein Rechtsstreit mit der Taz vorausgegangen.
Im Mai letzten Jahres hatte der Anwalt die Zeitung abgemahnt, da er unaufgefordert eine Bestätigungs-E-Mail, ein sogenanntes Double-opt-in, für den Taz-Newsletter erhalten habe. Gravenreuth erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die Taz musste dem Anwalt daraufhin rund 660 Euro überweisen.
Dennoch ließ der Anwalt die Domain www.taz.de pfänden und versuchte, sie zu versteigern. Gegenüber ZDNet begründete diesen Schritt damit, dass er bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen gegenüber der Taz gehabt habe, die Abmahnkosten und Abschlussschreiben umfassten. Die Zahlung der Taz sei für ihn ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer Leistungsbestimmung gewesen. Bevor er die Domain versteigern konnte, erwirkte die Tageszeitung im Oktober 2006 jedoch eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges.
Das Gericht hielt eine Geldstrafe aufgrund einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. Die Haftstrafe wurde auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. In ihrem Urteilsspruch maßregelte die zuständige Richterin den Anwalt: „Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden“.
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15 Kommentare zu Gravenreuth zu sechs Monaten Haft verurteilt
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Ich glaube es nicht
Ich glaube nicht das er wirklich hinter Gittern muss, er wird sich schon etwas einfallen lassen. Bestimmt ist er krank oder sowas. Und an Berufsverbot glaube ich schon mal garnicht, es sei denn das die Anwaltskammer den eigenen Ermessensspielraum sehr eng sieht.
Aber das Gericht hat wirklich wahre Worte gesprochen, das macht das Leben wieder lebenswert.
Igor
Wann dürfen wir ihn dann endlich…
Der schmierige Typ arbeitete doch schon zu den C 64 Zeiten mit mehr als nur zweifelhaften Methoden. Hoffentlich hat er im Knast "nette Nachbarn" !!
Klammheimliche Freude !?
Ne !
Offene Freude !
Recht… gesprochen
Auch wenn ich rechtlich die Verurteilung nicht bewerten kann, so ist doch meinem Rechtsempfinden genüge getan.
Jemand der Privatpersonen ohne geschäftlichem Interesse im Internet abmahnt, verstößt gegen die guten Sitten und ist somit "zu Recht" verurteilt.
Ich bergüße die Entscheidung der Richterin, dass eine Geldstrafe wohl nicht reicht – ansonsten kommt die nächste Abmahnwelle ;-)
na endlich
na endlich, der typ nervt seit zwanzig jahren.
Wann dürfen wir ihn dann endlich…
…offiziell als Verbrecher bezeichnen?
Oder als "Anwalt mit verbrecherischen Methoden"? Oder als "Anwalt aus dem kriminellen Mileu"?
Seufz… herrlich, Möglichkeiten tun sich da auf…
Gravenreuth zu sechs Monaten Haft verurteilt
Wurde auch Zeit, der verdient nicht nur 6 Monate sondern 6 Jahre. Und sein Sozi Sindikus nochmal das doppelte…
Gravenreuth
Vielleicht geht der Gravenreuth ja mal nach Afghanistan. Dann cacht ihn der Schäuble aber und er ist weg – Guantanamo.
Neues von Günni
so baut Vertrauen in die Justiz auf —- aber ist gibt noch eine Menge Baumaterial
Da hats doch mal den richtigen erwischt.
Nur danach macht der eh weiter wie hisher.
Ihr seit zu spät….
……http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=123864
AW: Ihr seit zu spät….
http://www.seid-seit.de
Jaaaaaaa!
Wo kann ich hier grün machen?
AW: Jaaaaaaa!
Ach wie gern hätte ich Heise diesen Triumph gegönnt…
Party!
Wir feiern bei Heise.de gerade ne Party – ihr seid alle eingeladen!
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=123864