Urteil: Keine Urheberrechtsabgaben auf Drucker

VG Wort unterliegt vor dem Bundesgerichtshof im Prozess gegen Hewlett-Packard

Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass Druckerhersteller auch weiterhin keine pauschale Urheberrechtsabgabe zahlen müssen. Damit folgten die Karlsruher Richter im Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen Hewlett-Packard der Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das im Januar und November in zwei ähnlichen Verfahren genauso geurteilt hatte.

Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, hatte auch Drucker mit Abgaben belegen wollen. Sie forderte für Drucker je nach Leistung zwischen 10 und 300 Euro. Die Verwertungsgesellschaft hatte mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Das Geld sollte als Urheberrechtsschutzmaßnahme an Autoren und Verlage weitergegeben werden.

Der Branchenverband Bitkom lehnt diese Abgaben aus grundsätzlichen Erwägungen ab. „Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen. Eine Doppelbelastung ist inakzeptabel.“

HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus ergänzt: „Es darf nicht sein, dass die Käufer für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden.“ In Deutschland werden dieses Jahr rund 7,8 Millionen Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft.

VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar reagierte auf das Urteil mit Unverständnis: „Da uns noch keine Urteilsbegründung vorliegt, können wir die gestrige Entscheidung noch nicht kommentieren. Es ist für uns jedoch nicht nachvollziehbar, dass der BHG nun explizit ein einzelnes Glied aus der Kette der Aufnahmegeräte herausgenommen und speziell für Drucker gegen eine Vergütungspflicht entschieden hat. Damit ruht das pauschale Vergütungssystem im Computerbereich nun nicht mehr auf drei, sondern nur noch auf zwei Schultern, nämlich PCs und Scannern.“

Themenseiten: Business, Hewlett-Packard (HP)

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7 Kommentare zu Urteil: Keine Urheberrechtsabgaben auf Drucker

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  • Am 8. Dezember 2007 um 17:32 von Peter

    Abzocke
    Ich verwende einen Scanner und habe 3 Drucker (für schwarzweiß Fotos,einen Photodrucker für Farbe und einen DIN A3 Drucker). ABER ich habe in den 15 Jahren seitdem ich diese Geräte benutze noch nie Urheberrechtlich geschützte Daten kopiert. Ich empfinde es als ausgemachte Unverschämtheit pauschal alle Nutzer als Datendiebe und Raubkopierer hinzustellen.
    Für mich wird hier nur versucht ungerechtfertigt abzuzocken und Raubrittertum betrieben.
    Auf Alles und Jedes wird inzwischen eine Steuer und Abgabe erhoben und solche Leute suchen unter dem Mäntelchen der Rechtschaffenheit nach Möglichkeiten Geld zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    PeWe

  • Am 8. Dezember 2007 um 13:52 von systemkritiker

    Recht So !
    Auch wenn mittlerweile solche Urteile immer seltener werden: Hier hat die Vernunft über die Abzockerei gesiegt !

  • Am 8. Dezember 2007 um 9:42 von Ditry Harry

    Urheberrechtsabgaben
    Mir scheint, da habe sich in den letzten Jahre eine eigentliche Urheber-Mafia gebildet. War es früher die Kirche oder der Landesfürst die unliebsame Druckerzeugnisse auf den Index setzten, wurde diese nun privatisiert und globalisiert und so kämpfen wir nun gegen private (kapitalistische) Organisationen. Ob das Geld je bei den wirklichen Urhebern ankommt, bezweifle ich. Da aber die Politiker (von uns gewählt) auch zur Mafia gehören, hilft nur eine Revolution – gehen wir auf die Strasse: "Für Freiheit – gegen Unterdrückung"
    Mehr unter http://www.freiesfricktal.ch.vu/

    • Am 8. Dezember 2007 um 13:58 von systemkritiker

      AW: Urheberrechtsabgaben
      Menschen, die den Begriff "kapitalistisch" verwenden, sollten beim nächsten Protest auf dem Platz des himmlischen Friedens in Peking dabei sein. Dort hat nämlich das "auf die Strasse gehen" eine ganz andere Bedeutung.

  • Am 7. Dezember 2007 um 21:57 von Lars-Michael

    Urheberrechtsabgabe
    Ich fotografiere sehr viele Häuser, genauso wie auch gedruckte Werke, um sie direkt von der Kamera auf dem Drucker auszugeben…Muß ich jetzt auch was an die Architektenkammer abgeben oder wer vertritt die Urheberrechte der Erbauer und Gebäudeeigentümer???

  • Am 7. Dezember 2007 um 20:43 von Mc Fly

    Die Zukunft!
    Die Zukunft wird dann so aussehen, dass auch auf Monitore und Boxen urheberrechtliche Abgaben erhoben werden! Schließlich zeigt in den meisten Fällen der Monitor vor dem Druck an, was letztendlich auf dem Papier landet. Und mittels Software kann auch das geschriebene Wort in Gesprochenes und somit Hörbares umgewandelt werden…

    VG WORT-Vorstand Professor Dr. Ferdinand Melichar ist hier klar auf dem Holzweg!

  • Am 7. Dezember 2007 um 19:10 von Fritz

    Herrn Melichars Unverständnis…
    … würde ich eher "Begriffsstutzigkeit" nennen. Ein Drucker ist eben KEIN Aufnahmegerät, das muss er einfach mal begreifen. Herr Rohleder sieht die Sachlage völlig richtig: eine Abgabe auf Scanner UND Drucker wäre doppelt abgezockt.

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