Psion will Markenrechte am Begriff Netbook durchsetzen

Website-Betreiber sollen bis März 2009 das Wort aus ihrem Angebot streichen

Der frühere PDA-Hersteller Psion hat damit begonnen, seine Markenrechte an dem Begriff „Netbook“ durchzusetzen. Der Blog Jkontherun hat ein Schreiben der Londoner Patentanwälte Origin Intellectual Property veröffentlicht, worin diese im Namen von Psion einen nicht näher benannten Betreiber einer Website auffordern, den Begriff Netbook von seiner Website zu entfernen. Schadenersatzforderungen stellen die Anwälte nicht. Der Empfänger soll lediglich innerhalb eines Monats bestätigen, dass er das Wort Netbook bis spätestens Ende März 2009 aus seinem Internetauftritt löschen wird.

Nach Auskunft der Anwälte hält Psion die Markenrechte am Begriff Netbook in den USA, der EU, Kanada, Singapur und Hongkong. Das Unternehmen hatte im August 1999 unter dem Namen Netbook ein Mini-Notebook mit dem Betriebssystem EPOC vorgestellt. Heute bietet das Unternehmen PDAs mit Windows Mobile für den gewerblichen Einsatz an.

Netbook bezeichnet heute die von Asus mit dem Eee PC ins Leben gerufene Geräteklasse von Billig-Laptops mit 8- oder 10-Zoll-Display. In einer E-Mail an James Kendrick, Autor des Blogs Jkontherun, schreiben die Anwälte von Psion, dass sich ihre Aktion nur gegen die gewerbliche Verwendung des Begriffes Netbook richte. 95 Prozent der Briefe seien an Händler und Hersteller gegangen. Die Anwälte wiesen auch darauf hin, dass Asus selbst seinen Eee PC nicht als Netbook bezeichne.

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1 Kommentar zu Psion will Markenrechte am Begriff Netbook durchsetzen

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  • Am 30. Dezember 2008 um 15:28 von Rolf Claessen

    Marke Netbook wertlos?
    Die Firma Psion geht offenbar aus Ihrer Gemeinschaftsmarke 000428250 NETBOOK gegen Foren vor. Man kann gegen jede Gemeinschaftsmarke jedoch einen Antrag auf Erklärung des Verfalls stellen. So ein Antrag hat immer dann Erfolg, wenn einer der Verfallsgründe gegeben ist. Einer der Verfallsgründe ist die Nichtbenutzung innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag Antragstellung).

    Soweit ich recherchieren konnte, wurde im Oktober 2003 zuletzt ein Produkt Netbook Pro von Psion auf den Markt gebracht. Man müsste nun herausfinden, in wiefern mit diesem Produkt nennenswerte Umsätze erzielt wurden und dieses Produkt auch innerhalb der letzten 5 Jahre beworben wurde.

    Zudem kann es auch zum Verfall kommen, wenn eine Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit des Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware geworden ist, für die sie eingetragen ist. Auch dies könnte im vorliegenden Fall zutreffen.

    Mit freundlichem Grüßen an die Netbook-Gemeinde,

    Dr. Rolf Claessen
    Patentanwalt und Partner bei Patentanwälten v. Kreisler Selting Werner

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