Youtube hat seine Datenschutzeinstellungen für den Videodatei-Upload ausgeweitet. Neben den Optionen, einen Film allen Youtube-Nutzern zur Verfügung zu stellen oder als privat einzustufen, besteht nun auch die Möglichkeit, Videos als „Unlisted“ (ungelistet) einzustufen.
Mit dieser Einstellung können Videos nicht über die Suchfunktion gefunden werden. Sie erscheinen auch nicht auf der Youtube-Website oder unter den eigenen Videos. Der Aufruf ist ausschließlich über den Link des Videos möglich.
Im Gegensatz zur Option „Privat“ muss ein Anwender keine Berechtigungen festlegen, um einen Zugriff auf einen privaten Film zu erlauben. Auch muss ein Nutzer nicht bei Youtube angemeldet sein, um ein als Unlisted eingestuftes Video anschauen zu können.
Das neue Feature macht es einfacher, Filme nur mit bestimmten Personen zu teilen. Youtube weist aber darauf hin, dass ein Unlisted-Video von jedem betrachtet werden kann, der über den zugehörigen Link verfügt. Software Engineer Jen Chen rät in einem Blogeintrag daher, solche Links nur an vertrauenswürdige Personen weiterzugeben.
Nach Angaben des Youtube-Sprechers Chris Dale hat die neue Datenschutzeinstellung keinen Einfluss darauf, dass das Videoportal die Inhalte aller hochgeladenen Videos auf Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen scannt. „Unlisted-Videos werden wie alle anderen Youtube-Filme behandelt und unterliegen denselben Community-Richtlinien.“ Gleiches gelte auch für Urheberrechtsbeschwerden.
Mit der Option „Unlisted“ können Nutzer beim Upload festlegen, dass ein Video nicht in den Suchergebnissen von Youtube erscheint (Bild: Youtube).
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Es gibt jetzt eine website für unlisted videos:
http://unlistedvideos.com/