Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von Brother am 11. September im Eilverfahren zwei einstweilige Verfügungen gegen Pelikan sowie German Hardcopy (GEHA) erlassen. Beide vertreiben Tintenpatronen, die zu Brother-Geräten kompatibel sind. Dadurch sieht Brother einige seiner gewerblichen Schutzrechte verletzt. Pelikan und GEHA wurde durch die einstweiligen Verfügungen der Verkauf von derartigen Tintenpatronen untersagt. Beide haben noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Brother hatte nach eigenen Aussagen im Juni 2008 Abmahnungen an vier Unternehmen versandt, die zu Brother-Geräten kompatible Tintenpatronen verkaufen. Die Abmahnungen beruhten auf der geltend gemachten Verletzung von zwei mit Wirkung ab 19.6.2008 in Deutschland für Brother geschützten Gebrauchsmustern für LC 1000- und LC 970-Patronen. Zwei Unternehmen stellten den Verkauf von Tintenpatronen ein, Pelikan und GEHA jedoch nicht. Daher habe Brother im Juli 2008 beim Landgericht Düsseldorf die jetzt erlassenen einstweiligen Verfügungen beantragt.
Laut Pelikan seien die Gebrauchsmuster „auf eine bestimmte Ausführung von Haltenuten beziehungsweise auf triviale geometrische Merkmale der Tintenendstandsanzeige gerichtet“. Und Pelikan habe gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingelegt. Begründung: Den Gebrauchsmustern liege weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde. Pelikan gibt sich zuversichtlich, dass die beiden Gebrauchsmuster gelöscht werden.
Pelikan betont, dass das Gericht in zwei Fällen der Argumentation von Pelikan gefolgt sei und den Antrag Brothers zurückgewiesen habe. In zwei weiteren Fällen wurde der Antrag zugelassen. „Dieser Entscheid ist aber nicht endgültig und wird von Pelikan angefochten“, erklärt das Unternehmen auf Anfrage von ZDNet. „Die Frage, ob Pelikan dieses Gebrauchsmuster definitiv verletzt, kann nur in einem ordentlichen Prozess abgeklärt werden. Bis heute ist keine ordentliche Klage gegen Pelikan erhoben worden. Pelikan wird sich gegen Brother mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen“.
Da solche Prozesse aber mehrere Jahre dauern können, seien unabhängig von der aktuellen Gerichtsentscheidung die betroffenen Produkte bereits in einer veränderten Ausführung hergestellt worden, um jegliche Unterbrechungen der Auslieferung der Patronen zu vermeiden.
Brother will – wie alle Druckerhersteller – mehr eigene Patronen verkaufen und geht rigoroser gegen Anbieter kompatibler Patronen vor (Bild: Brother). |
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2 Kommentare zu Brother lässt Verkauf kompatibler Patronen untersagen
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Wenn das in anderen Branchen Schule macht…
Laut Gerüchten aus Branchenkreisen plant nun ein deutscher Premium-Autohersteller, der den Reifenabsatz seiner eigenen Reifen ankurbeln will, die Produktion neuartiger Felgen-Reifen-Kombinationen mit speziellen Außenkonturen und markentypischen Nuten.
Sollten andere Reifenhersteller dann ohne Erlaubnis zu diesen Felgen kompatible Reifen anbieten, will man zunächst mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen oder aber ggf. auch Einstweiligen Verfügungen reagieren. Nicht einsichtige Hersteller würde man allerdings, wenn es nicht anders geht, auch verklagen.
Verbrauchern droht vom Hersteller aus zwar keine Klage, wenn sie kompatible Reifen fahren. Allerdings wird es vom Hersteller auch keine Freigabe dafür geben, so dass allein der Fremdhersteller die Funktionsssicherheit nachweisen und dafür einstehen muss.
Man wolle allerdings, so der Automobilkonzern, diese speziellen Felgenkonturen in unregelmäßigen Abständen und so häufig ändern, dass andere kaum eine Chance haben, rechtzeitig kompatible Reifen zu liefern.
AW: Wenn das in anderen Branchen Schule macht…
Demnächst gibts ein Gebrauchsmuster auf Schnürsenkel. Dann kann man die nur noch von Adidas kaufen. Global total. Es lebe der frei Wettbewerb.