Die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) hat heute eine neu gestaltete Alterskennzeichnung für Computer- und Videospiele vorgestellt. Die neuen Logos stellen die Alterszahl in den Vordergrund der Gestaltung und sollen die optische Wahrnehmung der Altersfreigabe optimieren. Sie werden mit Wirkung zum 1. Juni 2009 eingeführt.
Insbesondere die Kennzeichen „ohne Altersbeschränkung“ und „keine Jugendfreigabe“ wurden zwecks besserer Verständlichkeit überarbeitet. Die Jugendschutzentscheidung „ohne Altersbeschränkung“ wird statt mit dem Kürzel „o. A.“ in Zukunft mit „ab 0“ dargestellt. Das Kennzeichen „keine Jugendfreigabe“ wird künftig statt mit dem Kürzel „k. J.“ mit „ab 18“ auf die Volljährigkeit hinweisen.
„Das neue Design verbessert die Wahrnehmbarkeit der Altersfreigaben der Obersten Landesjugendbehörden deutlich“, sagte USK-Geschäftsführer Olaf Wolters bei der offiziellen Vorstellung. „Diese neuen Kennzeichen sind eine wichtige Verbesserung des Jugendmedienschutzes, weil sie endlich klar und unmissverständlich gefasst sind. Der nächste Schritt muss die Alterskennzeichnung im Online-Bereich sein“, ergänzte Monika Griefahn, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien.
Die alten Kennzeichen waren mit Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 offiziell in Deutschland eingeführt worden. Im Sommer 2008 wurden sie im Rahmen der Jugendschutznovelle vergrößert.
USK-Geschäftsfüher Olaf Wolters und die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien, Monika Griefahn, stellten in Berlin die neuen Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele vor (Bild: USK).
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