Kein Verkaufsstopp für HTC Magic und T-Mobile G1

Das OLG Karlsruhe setzt die von IP-Com angestrebte Vollstreckung einer Einstweiligen Verfügung gegen HTC vorerst aus. Der taiwanische Hersteller muss dafür 7,5 Millionen Euro als Sicherheitsleistung zahlen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Montag beschlossen (Az. 6 U 38/09), die Vollstreckung einer Einstweiligen Verfügung gegen HTC bis zum Ende des Hauptverfahrens um Patentverletzung auszusetzen. Wie das Handelsblatt berichtet, muss der taiwanische Handyhersteller eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7,5 Millionen Euro hinterlegen. Dafür darf er weiterhin seine UMTS-Handys wie die Android-Modelle G1 von T-Mobile und Magic von Vodafone in Deutschland verkaufen.

Der Münchner Patentverwalter IP-Com hatte auf Verletzung wichtiger UMTS-Patente geklagt und im Februar vor dem Landgericht Mannheim Recht bekommen. Anfang März drohte er, Ende dieser Woche alle Importe betroffener HTC-Handys verbieten zu lassen. HTC weist die Lizenzforderungen durch IP-Com als unverhältnismäßig hoch und wettbewerbsbehindernd zurück.

IP-Com-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter erklärte gegenüber dem Handelsblatt, dass man „gut mit dem Beschluss leben könne“, aber natürlich auf eine Bestätigung gehofft hatte. HTC-Anwalt Christian Rohnke von der Kanzlei White & Case LLP sagte, dass die Entscheidung „relativ ungewöhnlich“ sei. Das OLG habe klar gemacht, dass man keine patentrechtliche Drohkulisse gegen HTC habe aufbauen wollen. Eine ursprünglich für Donnerstag angesetzte Anhörung der Parteien ist damit abgesagt.

HTCs Jahresumsatz beträgt nach eigenen Angaben in Deutschland zwischen 160 und 200 Millionen Euro, wovon rund 85 Prozent auf UMTS-Geräte entfallen. Vor diesem Hintergrund sahen die Karlsruher Richter den möglichen wirtschaftlichen Schaden für den Hersteller durch eine sofortige Zwangsvollstreckung und einen Lieferstopp als „erheblich“ im Verhältnis zu den Folgen für IP-Com. Diese bestünden im Zweifel nur in einem eventuell verspäteten Eingang von Lizenzgebühren.

Der Abschluss des Hauptverfahrens wird nicht vor Anfang 2010 erwartet. Die Höhe der vom Gericht festgesetzten Sicherheitsleistung entspricht der von HTC angebotenen pauschalen Lizenzzahlung.

Die Frage, ob HTC Patente von IP-Com verletzt habe, sei zum aktuellen Zeitpunkt noch „völlig offen“, heißt es im Beschluss des 6. Zivilsenats des OLG, der dem Handelsblatt vorliegt. Unklar sei auch, ob alle UMTS-Geräte gegen die Patente verstoßen. „Bei vorläufiger Betrachtung“ neige der Senat aber dazu, der Vorinstanz zu folgen, was einer Bestätigung des Mannheimer Urteils gleichkäme.

Schon im Januar 2008 hatte IP-Com Nokia wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen auf eine Schadensersatzsumme von 12 Milliarden Euro verklagt. Die betroffenen Patentfamilien sowohl von Nokia als auch von HTC hatte das Rechteverwertungsunternehmen Ende 2006 vom ursprünglichen Inhaber Robert Bosch gekauft. Nun sollen die Lizenzansprüche mit Rückendeckung durch den Private-Equity-Fonds Fortress durchgesetzt werden, der rund 50 Prozent an IP-Com hält.

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