Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes zur Ende 2007 beschlossenen Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Nach Ansicht des Gerichtes ermöglichen die auf Vorrat gespeicherten Daten erhebliche Rückschlüsse auf die Persönlichkeit und die persönlichen Verhältnisse eines Nutzers zu.
Die Verwaltungsrichter kritisierten auch, dass die gespeicherten Daten einen Einblick in das soziale Umfeld und in gewissen Umfang auch in die Art der jeweiligen Kommunikationsinhalte gewährten. Zusätzlich verzichte die Vorratsdatenspeicherung darauf, zu beurteilen, ob eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ bestehe, dass von einem Betroffenen eine Rechtsverletzung ausgehe. „Sie nähert sich damit einer grundrechtseingreifenden Ermittlung ‚ins Blaue‘ hinein an“, heißt es in der Stellungnahme des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts.
Bereits im November hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung aufgrund eines Eilantrages eingeschränkt. Bis zur endgültigen Entscheidung des ersten Senats dürfen Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten nur noch dann weitergeben, wenn eine dringende Gefahr für Leib und Leben einer Person besteht oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet ist. Mit einem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird im nächsten Jahr gerechnet.
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