Großbritannien kann NASA-Hacker vorerst nicht ausliefern

McKinnons Gesundheitszustand muss vor Überführung in die USA berücksichtigt werden

Der NASA-Hacker Gary McKinnon kann nun doch in Großbritannien rechtlich gegen seine geplante Auslieferung an die USA vorgehen. Maurice Kay, Berufungsrichter am Obersten Gericht in London, hat entschieden, dass McKinnons Gesundheitszustand bei der Entscheidung über die Auslieferung berücksichtigt werden muss. Das britische Innenministerium hatte dies bisher abgelehnt.

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, erklärte McKinnons Anwältin Karen Todner. „Wir haben jetzt die Genehmigung für eine neue richterliche Überprüfung, was zeigt, dass unsere Argumente vertretbar sind.“ Nach Auskunft seiner Anwältin hat bisher kein britisches Gericht in seiner Entscheidung berücksichtigt, dass McKinnon am Asperger-Syndrom leidet, einer Form des Autismus.

Die Krankheit von McKinnon wurde im Sommer 2008 diagnostiziert. Nach Ansicht des Psychologieprofessors Simon Baron Cohen könnte die in den USA drohende Inhaftierung in einem Hochsicherheitsgefängnis bei McKinnon psychische Störungen wie Depressionen und Angstzustände auslösen. Todner sieht darin einen möglichen Verstoß gegen Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention.

Allerdings wird das Auslieferungsverfahren erst dann neu überprüft, wenn die oberste britische Anklagebehörde entschieden hat, ob sich McKinnon nicht doch in Großbritannien vor Gericht verantworten muss. KcKinnon hatte sich Mitte Januar wegen des Missbrauchs von Computern für schuldig erklärt und einen Prozess im Vereinigten Königreich gefordert, um der Auslieferung an die USA zu entgehen. Dort erwartet ihn wegen Einbruchs in militärische Einrichtungen eine härtere Strafe als in Großbritannien.

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