Es sorgt für lange Gesichter und tiefe Sorgenfalten bei Selbständigen und Kleinunternehmern: Das Fahrtenbuch. Seit dem 1. Januar 2006 sind diese Personen zum Führen eines solchen verpflichtet, wollen sie nach wie vor von der Ein-Prozent-Regelung profitieren. Statt des versprochenen Bürokratie-Abbaus sieht sich der Steuerzahler also mit weiterem Formulargetümen konfrontiert.
Hilfe schaffen da Programme, die das Fahrtenbuch-Chaos am Computer erleichtern. Eine simple Excel-Tabelle reicht nämlich vor dem Finanzamt nicht mehr aus, da die Einträge im nachhinein verändert werden könnten. Neben dem Tunesoft Fahrtenbuch, das ZDNet im Januar unter die Lupe genommen hat, gibt es seit wenigen Tagen von Data Becker ein Fahrtenbuch-Programm für 19,95 Euro. Dieses bietet wie die gleich teure Shareware die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch gemäß den Verordnungen des Finanzamtes zu führen.
Für die Installation müssen 22,3 MByte freier Speicherplatz vorhanden sein. Beim ersten Start des Programms findet zunächst ein erzwungener Neustart statt, bevor sich der Anwender mit dem Programm anfreunden kann. Nach der Eingabe des Fahrzeugs sollte dringend der Datenpfad geändert werden. Standardmäßig liegt dieser auf der C-Partition. Wer über mehrere Laufwerke oder Partitionen verfügt, ist gut beraten, die Daten auf eine zweite Festplatte zu sichern.
Etwas seltsam mutet an, dass bei der Eingabe einer Fahrt per Default der 1. Januar 1996 vorgegeben ist. Man muss sich also zunächst im Kalender zehn Jahre durchklicken. Dies kann aber durch Auswahl des Datumsfeldes in der untersten Navigation geändert werden. Außerdem kann unter Optionen eingegeben werden, dass neue Fahrten immer am „heutigen Tag“ beginnen sollen.
Beim Fahrzeughalter kann nur der Name samt Adresse eingegeben werden – ein Feld für den Firmennamen ist nicht vorgesehen. Dies sollte aber gerade bei Ausdrucken, die fürs Finanzamt gedacht sind, nicht vergessen werden.
Der User kann nicht nur seine Fahrten eingeben, sondern auch ein Tankbuch führen, seine Fahrzeugkosten (Werkstätten etc.) erfassen und sich an bestimmte Termine erinnern lassen. Weitere Details liefert ein 63-seitiges Handbuch, das auf der CD hinterlegt ist.
Interessant ist vor allem in der Menueleiste „Auswertungen“ das Feld „Steuerbetrachtung“: Hier kann der Nutzer auf den Cent genau ermitteln, ob für ihn die Ein-Prozent-Regelung oder der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung steuerlich günstiger kommt. Berücksichtigt werden alle eingegebenen Kosten wie Leasingraten, Werkstattaufwendungen, Tankbelege und natürlich die gefahrenen Kilometer. Unter dem Strich kann der Staat mit dem gesetzlich verordneten Fahrtenbuch in manchen Fällen ein Minus-Geschäft machen: Wer bisher aus Bequemlichkeit mit der Ein-Prozent-Regelung versteuerte, wird unter Umständen mit der Software feststellen, dass er mit einem streng geführten Fahrtenbuch günstiger davonkommt und mehr Kosten von der Steuer absetzen kann.
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5 Kommentare zu Fahrtenbuch-Software schlägt dem Staat ein Schnippchen
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Fahrtenbuch
Eine generelle Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches besteht nicht. Will man aber die 1%-Regelung weiterhin in Anspruch nehmen, muss der Nachweis geführt werden, dass das Kfz zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird. Wie der Nachweis erbracht werden soll, ist vom Gesetzgeber offen gelassen worden. Es gibt z.B. auch Berufsgruppen aus deren Tätigkeit sich schon ergibt, dass die betriebliche Kfz-Nutzung die 50% erreicht (Bsp: Handelsvertreter). Es ist aber empfehlenswert, über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten eine ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. Aus diesem läßt sich dann erkennen, wie hoch die Verteilung auf betrieblich und privat ist und ob man weiterhin die 1%-Regelung in Anspruch nehmen kann. Es muß nicht unbedingt am 1.1. mit dem Schreiben begonnen werden. Das geht auch jetzt noch für die Monate Juni bis August. Dann hat man eben diese drei Monate beisammen. Diese Empfehlung kam von der Finanzverwaltung und wurde so an unsere Mandanten weitergegeben. (Ich arbeite bei einem Steuerberater.)
Was stimmt denn nun ? Fahrtenbuch Pflicht oder nicht ?
Der bürokratische Aufwand dafür, daß man letztendlich auch noch zur Kasse gebeten wird, nervt langsam mächtig!
Bisher habe ich mir ein Fahrtenbuch entweder zusammengelogen oder ganz darauf verzichtet. Soll man jeden Weg zur Pommes-Bude protokollieren ?
Aber was ist denn nun richtig? Pflicht oder nicht ?
Pflicht zu Fahrtenbuch
Es hat ja in letzter Zeit viele Gerüchte gegeben, dass man auch bei Wahrnehmung der 1-Prozent-Regel ein Fahrtenbuch zu führen habe. Der Redakteur sollte bei diesem Thema etwas genauer sein, oder wollten Sie die beschriebene Software etwa ein wenig promoten? Ich habe nicht zum ersten Mal bei meinem Steuerberater nachgefragt: Die Aussage, seit 1. Januar 2006 sei auf jeden Fall ein Fahrtenbuch zu führen, ist falsch. Eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es (noch) nicht, und rückwirkend könnte sie aus naheliegenden Gründen ohnehin nicht angewendet werden.
Anmerkung der Redaktion:
Sie sollten sich vielleicht einen neuen Steuerberater suchen. Die Regelung hat die Form eines Gesetzentwurfs angenommen – es gilt als sicher, dass sie auch verabschiedet wird. Natürlich kann diese Regelung dann rückwirkend greifen. Da ein Fahrtenbuch aber zeitnah geführt werden muss, kommen all jene in Schwierigkeiten, die nachträglich die Monate ab Januar 2006 eintragen müssen. Seriöse Steuerberater empfehlen aus diesem Grund dringend, prophylaktisch schonmal ein Fahrtenbuch zu führen.
Vgl. hierzu auch einen Hintergrundartikel bei Haufe.de: „Es ist sinnvoll, mit den genannten Aufzeichnungen sofort zu beginnen. Tritt die Neuregelung rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft und wurden in den ersten Monaten des Jahres 2006 keine Aufzeichnungen geführt, kann das schlimmstenfalls zur Folge haben, dass die 1%-Regelung nicht angewendet werden darf.“
Von Promotion kann in diesem Artikel ebenso keinesfalls die Rede sein, da ZDNet ja auch die negativen Aspekte durchaus beleuchtet…
AW: Pflicht zu Fahrtenbuch
Na, na liebe Redaktion – so ganz unrecht hat Herr Goppelt nicht mit seiner Kritik. Zumindest ist der Artikel etwas schlampig formuliert: Die Neuregelung greift nur, wenn das Fahrzeug zu 50% oder weniger betrieblich genutzt wird. Wenn also eine höhere betriebliche Nutzung plausibel gemacht wird, bleibt alles beim Alten…
Anmerkung der Redaktion
Der Artikel ist keinesfalls schlampig formuliert: Die Neuregelung besagt ja gerade, dass man eine höhere betriebliche Nutzung als 50 Prozent plausibel machen muss, um von der Ein-Prozent-Regelung zu profitieren. Und dies geht de facto eben nur übers Fahrtenbuch.
AW: AW: Pflicht zu Fahrtenbuch
@Redaktion: Sorry, aber das ist so nicht korrekt. Bisher sind die Anforderungen an diesen Nachweis nicht spezifiziert. Zu erwarten ist allerdings, dass bestimmten Berufsgruppen eine entsprechende Nutzung sehr wohl ohne Fahrtenbuch-Nachweis zugebilligt wird…