Ein Verstoß gegen die Bedingungen freier Lizenzen, die im Open-Source-Bereich gebräuchlich sind, ist eine Urheberrechtsverletzung. Das hat das United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) entschieden, der für Fragen geistigen Eigentums zuständig ist.
„Das ist ein sehr wichtiger Sieg“, schreibt Lawrence Lessig, Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC), in seinem Blog. Das Urteil stärke freie Software-Lizenzen, beispielsweise die von CC oder die GNU General Public License (GPL). „Die Entscheidung wird die Bekanntheit und Akzeptanz freier Software fördern“, sagt auch Matthias Kirschner, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE).
Das CAFC urteilte in einem Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Physikprofessor Robert Jacobsen und dem Geschäftsmann Matthew Katzer sowie dessen Unternehmen. Jacobsen hatte ein freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der offenen „Artistic License“ veröffentlicht. Es kam zur Klage, weil Katzer Jacobsens Quellcode ohne die erforderliche Nennung des Entwicklers kommerziell nutzte.
Ein Bezirksgericht hatte darin nur einen Vertragsbruch gesehen und gegen Jacobsen geurteilt. Das Bundesgericht hob diese Entscheidung aber auf, da es im Verstoß gegen die Anforderungen einer freien Lizenz eine Copyright-Verletzung sieht. Frei verfügbar gemachte Software kann also rechtlich geschützt werden. In seiner Urteilsbegründung erwähnt das CAFC auch explizit CC-Lizenzen sowie die vor allem für Linux-Software gebräuchliche GPL.
Die Entscheidung zeuge von einem guten Verständnis der grundlegenden ökonomischen Prinzipien des Internets, so ein Sprecher von Creative Commons. „Zuschreibung ist ein wertvolles Gut in der Informations-Ökonomie.“
Grundsätzlich ist die CAFC-Entscheidung nur für die USA relevant. „Wir haben keinen Grund anzunehmen, dass Gerichte in Europa anders entscheiden würden“, sagt allerdings FSFE-Sprecher Kirschner. Gerade in Deutschland sei besonders die GPL mehrfach durch Gerichtsurteile gestärkt worden. Das Landgericht München hatte im Mai 2004 die Missachtung von GPL-Bedingungen durch einen Beklagten als Urheberrechtsverletzung gewertet. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte im September 2006 die Gültigkeit der GPL in Deutschland. Vor rund einem Jahr fällte das Landgericht München aufgrund eines GPL-Verstoßes ein Urteil gegen den VoIP-Anbieter Skype.
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