Der Verband der Internet-Provider Eco fordert, dass der siebente Teil des Entwurfs für das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG), in dem die Regelung zur Überwachung enthalten ist, aus dem Gesetzgebungsverfahren herausgelöscht wird. Die momentan geplanten gesetzlichen Regelungen ohne substanzielle Änderungen „durchzuwinken“ wären, laut Eco, problematisch.
Bereits bei der Anhörung des Bundestages zum TKG am vergangenen Montag haben sich Sachverständige aus Unternehmen, Verbänden und Datenschutz für eine gesonderte Behandlung des Abschnitts „TK-Überwachung“ ausgesprochen. Abgelehnt werden vor allem die Forderung des Bundesrates nach einer Vorratsdatenspeicherung und die Ausdehnung der TKG-Überwachung zu präventiven Zwecken. Die Branche befürchtet, durch die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, mit zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe belastet zu werden.
„Die Vorratsdatenspeicherung soll beschlossen werden, ohne dass sich das Innenministerium über die Zielrichtung der Maßnahmen und den Bedarf überhaupt im Klaren ist“, meint Eco-Vorstand Oliver Süme. Nach Informationen des Verbandes laufen erst jetzt Abfragen bei Polizeidienststellen, in denen der tatsächliche Bedarf festgestellt werden soll. „Es wäre ein Skandal, wenn man in dieser Situation ein Gesetz verabschiedet, das sich zusammen mit den Forderungen der Bundesländer wie die Weihnachtswunschliste des Überwachungsstaates liest, ohne dass es dafür überhaupt einen Bedarf gibt“, poltert Süme.
Der Verband fordert die Streichung und Überarbeitung einiger wesentlicher Vorschriften, um die Grundrechte der Bürger zu gewährleisten. Eine EU-konforme Einschränkung der Überwachung auf Telekommunikationsdienste wäre zweckmäßiger. „Wir brauchen Regelungen aus einem Guss, die auch etwas für die Verbrechens- und Terrorbekämpfung bringen. Sonst drohen die Regelungen zu einem Spielball der Politik zu werden“, so Süme.
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