Für die P2P-Filesharing-Börse Kazaa wird es zunehmend eng. Der australische Gerichtshof hat seine im September getroffene Entscheidung, dass Kazaa alle urheberrechtlich geschützten und nicht lizenzierten Musikstücke vom Tausch ausschließen muss, bestätigt. Vielmehr setzte er den Betreibern mit 5. Dezember nun ein endgültiges Ultimatum. Ist die Tauschbörse bis dahin nicht von illegalen Files gesäubert, wird sie abgedreht, berichtet „The Sydney Morning Herald“ in seiner heutigen Ausgabe.
Vertreter der Musikindustrie nahmen den letzten Warnschuss an Kazaa naturgemäß positiv auf und forderten die Betreiber auf, den illegalen Pfad zu verlassen. IFPI-Chairman John Kennedy ließ in einer ersten Stellungnahme verlautbaren, dass es für Betreiber wie Kazaa an der Zeit sei weiterzugehen. „Werdet endlich legal oder macht den Weg für andere frei, die am korrekten und legalen Aufbau des digitalen Musikgeschäfts interessiert sind“ , so sein Appell an die Tauschbörsenbetreiber.
Obwohl Gerichte auf der ganzen Welt immer häufiger klare Grenzen ziehen und das Herunterladen von Musiktiteln als rechtswidrig und illegal einstufen, ist die rechtliche Lage in manchen Ländern immer noch nicht zufrieden stellend geklärt. Während in Deutschland der Download eindeutig nur zulässig ist, wenn der Tausch nicht rechtswidrig, also ohne Verletzung der Urheberrechte vonstatten geht, ist die Rechtslage im Nachbarland Österreich immer noch unklar. „Es gibt diesbezüglich noch keinen Präzedenzfall und auch keine ausdrückliche Regelung“, so Internetrechtsexperte Wolfgang Zankl.
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2 Kommentare zu Kazaa vor ähnlichem Schicksal wie Napster
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KaZaA abdrehen
Doch wie soll das funktionieren? Napster basierte auf zentralen Servern, über die man sich im Netz anmeldete und Dateien laden konnte. Diese konnten vom Strom genommen werden und die Enduser-Software wurde nutzlos. Kazaa jedoch funktioniert dezentral über sog. Supernodes. Als solcher kann jeder normale Kazaa-User fungieren. Es müsste also die installierte Software auf den Rechnern aller User ebenfalls "unschädlich" gemacht werden.
in der Schweiz nochlegal
In der SChweiz ist das Hinunterladen von Musik zu 100% legal. Dies bestätigte diese Woche sogar Carlo Govoni, Chef der Abteilung Urheberrecht des Eidgenössischen Institutes für geistiges Eigentum. (gelesen im "Saldo" vom 23.11.05, Seite 2)