Landgericht Frankfurt verbietet Arcor-Werbung in Tauschbörse

Bei Nichtbefolgen des Urteils droht eine Ordnungsstrafe

Das Landgericht Frankfurt hat Arcor heute gerichtlich untersagt, innerhalb einer Internet-Tauschbörse zu werben (AZ: LG Frankfurt 3-08 O 143/07). Damit gab das Gericht einem Antrag des Interessenverbands des Video- und Medienfachhandels (IVD) statt.

Dem Beschluss zufolge ist es Arcor ab sofort unter Androhung einer empfindlichen Ordnungsstrafe untersagt, auf der Website bitreactor.to Werbung für sich zu schalten oder schalten zu lassen. Bitreactor gilt als eine der führenden Plattformen für den Austausch illegal kopierter Musik-, Film- und Bilddateien.

Der IVD hatten den DSL-Anbieter bereits Mitte August wegen dessen werblichen Engagements auf dem Tauschbörsen-Portal angeschrieben, Arcor die Werbemaßnahmen daraufhin jedoch nicht eingestellt. Das Urteil ist das erste seiner Art in Deutschland.

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5 Kommentare zu Landgericht Frankfurt verbietet Arcor-Werbung in Tauschbörse

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  • Am 24. Oktober 2007 um 11:22 von Lars

    Arcor Werbung
    Das war wirklich nicht so gut das Arcor werbung auf der seite gemacht hat. Aber muss wirklich ein Werbetreibender immer genau wissen was auf den Seiten los ist? ich glaub nicht

  • Am 16. Oktober 2007 um 15:48 von overfiend

    Der Grund liegt auf der Hand
    werbung bedeutet geld und die finanzielle unterstützung eines "verbrechers" ist beihilfe. zumal man mindestens indirekt arcor vorwerfen kann, durch die platzierung der werbung bei einer tauschbörse dafür zu werben, dass man diese inhalte auch mit einem arcor-internetzugang erhalten kann.

    das ist ja wohl nicht sinn und zweck der übung.

    allerdings ist das ja auch nur die spitze des eisberges. viele unternehmen wissen wohl auch teilweise gar nicht, dass auf ausländischen pornseiten, layer-werbung sei dank, für ihre produkte geworben wird. o2, otto, neckermann, vodafone, 1und1 und andere suchen dort nach neukunden, wo andere nicht so ganz legale sachen machen.

    • Am 16. Oktober 2007 um 16:03 von Ich

      AW:Kleine Hängt man grosse lässt man laufen
      Also mit Google finde ich auch illegales, oder Youtube oder Ebay. In meiner Wochenzeitung werben illegale Nutt…
      Alles voller illegalem von "Dritten".
      Wie kann der Werbetreibende wissen ob Inhalte Legal sind ?

      Wohl frei nach dem Motto den Verbrecher kann man nicht greifen daher nimmt man den nächst besten dessen Sitz im Deutschland ist.

      Ob die beweisen mussten, das es dort illegale Inhalte gibt ? Vermutlich reichte eine Liste mit Titel.

      Also ich finde deutsche Gerichte sind schnell der Meinung großer Lobbyverbände.

      K

      • Am 17. Oktober 2007 um 6:38 von Bahulke

        AW: AW:Kleine Hängt man grosse lässt man laufen
        "lol" den kann ich nur zustimmen,in Deutschland werden Kinderschänder weniger hart bestraft,als Tauschbörsen benutzer.

  • Am 16. Oktober 2007 um 15:21 von Ich

    Begründung
    Gibts da eine Begründung oder ein Urteil ?

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