In den USA diskutieren Politiker mehrerer Bundesstaaten eine sogenannte Itunes-Steuer, die für Downloads von Musiktiteln, Videos und Büchern gelten soll. Insgesamt haben bereits sechzehn Bundesstaaten derartige Gesetze auf den Weg gebracht.
„Es würde mich nicht überraschen, wenn weitere Staaten den Versuch unternähmen, digitale Waren zu besteuern“, erklärt Rechtsanwalt Stephen Kranz. Der Jurist vertritt eine Gruppe von Fortune-500-Unternehmen, die digitale Waren verkaufen und daher gegen eine Besteuerung sind. Aus Furcht vor möglichen Steuerprüfungen bei den von ihm vertretenen Unternehmen wollte der Anwalt jedoch keine Namen nennen.
Eine rege Diskussion zu dem Thema findet derzeit in Kalifornien statt. Der mit 8 Milliarden Dollar verschuldete Bundesstaat prüft die Einführung eines Gesetzes zur Besteuerung elektronischer Dienste. Befürworter der Steuer fordern vor allem die Gleichbehandlung mit physischen Waren, die bereits einer Besteuerung unterliegen.
Gegner des Gesetzes kritisierten die vage Formulierung des Entwurfs, der selbst eine Besteuerung elektronischer Steueranmeldungen ermögliche. Ein anderes Problem ergibt sich für alle Bundesstaaten aus einer Entscheidung des obersten US-Gerichts aus dem Jahr 1992. Demnach können Versandhändler nur in solchen Bundesstaaten Steuern berechnen, in denen sie eine Niederlassung haben. Ein Online-Händler, der ausschließlich in Staaten ohne Itunes-Steuer ansässig ist, müsste folglich keine Abgaben von seinen Kunden verlangen.
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