Der Holtzbrinck-Konzern, unter anderem Betreiber der Online-Community StudiVZ, will rechtliche Schritte gegen das Studentenprojekt MatheVZ einleiten, sollte das Angebot nicht umbenannt, umgestaltet und unter neuer Adresse online gehen. Darüber hinaus verlangt die Verlagsgruppe, dass alle MatheVZ-Domains an sie übertragen werden.
Die StudiVZ-Rechtsabteilung sei zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und wolle von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz absehen, wenn ihre Bedingungen erfüllt würden, berichtet der Spiegel. Obwohl es sich bei der Mathematik-Seite nicht um eine Community handelt, sehen die StudiVZ-Juristen die Unverwechselbarkeit ihrer Marke in Gefahr. Der Holtzbrinck-Konzern beansprucht sämtliche Domains mit „VZ“ im Namen für sich.
MatheVZ bietet den Usern im Unterschied zur Web-2.0-Community StudiVZ Rechenaufgaben, Lösungen und Unterrichtsmaterialien für das Schulfach Mathematik zum Download an. Obwohl die Seite beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen ist und daneben zehn weitere eingetragene Web-Marken wie FetenVZ oder SchwuliVZ registriert sind, sieht die Rechtslage für die Betreiber eher unvorteilhaft aus. „Voreintragungen gleicher oder ähnlicher Marken werden von unserer Seite nicht überprüft. Dafür hat der Betreiber selbst Sorge zu tragen. Von uns wird lediglich die Schutzfähigkeit einer Marke in Bezug auf ihre angemeldeten Artikel geprüft“, erklärt Werner Hochmuth, Markenprüfer beim DPMA.
Vor Gericht sei entscheidend, wie die Zielgruppe des StudiVZ-Angebots das Endkürzel wahrnimmt und ob dieses direkt mit der Marke beziehungsweise der VZ-Reihe in Verbindung gebracht wird. Letztlich müssen Richter darüber entscheiden, ob die beiden Marken verwechselt werden können und die gleiche Zielgruppe bedienen. „Das Datum der Einreichung ist dafür ausschlaggebend, wer gegen wen einen Widerspruch einlegen kann. Die ältere Marke kann gegen die jüngere Einspruch erheben, nicht jedoch umgekehrt“, so Hochmuth. StudiVZ hat den Markenschutz bereits am 16. Mai 2006, also etwa ein Jahr vor MatheVZ beantragt und verfügt demzufolge über das Recht, gegen MatheVZ Beschwerde einzulegen.
Die MatheVZ-Betreiber berufen sich darauf, kein soziales Netzwerk, sondern ein Portal für Mathematik-Interessierte anzubieten. Daher wollen sich die Studenten dem Druck des Konzerns nicht kampflos ergeben. In einem Rechtsstreit über mehrere Instanzen und Jahre könnte die Übermacht des Holtzbrinck-Konzerns jedoch entscheidend sein.
An MatheVZ sind sechs studentische Teilzeit-Mitarbeiter mit einem Unternehmensumsatz nahe null beteiligt. Dem steht die Verlagsgruppe mit über 15.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,24 Milliarden Euro gegenüber. Sein Gewicht setzte der Konzern im Kampf gegen andere Portale wie DogVZ oder FussballerVZ bereits erfolgreich ein, wobei es sich jedoch ebenfalls um Communitys handelte.
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4 Kommentare zu StudiVZ geht gegen Studentenprojekt MatheVZ vor
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Studi, nicht nur VZ!
Die Betreiber des StudiVZ sollen sich mal nicht so anstellen.
Auch ich höre unter Freunden nur "Studi", oder "im Studi"… Keiner sagt da: "im VZ" oder so… Aber ist ja klar, der Betreiber des Studi will natürlich auf teufel komm raus etwas aufbauen, das Konzept und die Firmengröße haben sie ja. Ich hoffe, die Richter werden dem ganzen mal einen Riegel vorschieben und das MatheVZ MatheVZ sein lassen, auch wenn ich dies noch gar nicht kenne. StudiVz macht immer wieder von sich reden, so auch zum Jahreswechsel entweder die Zustimmung zu den neuen AGBs mit Datenspeicherung, oder man wird halt aus dem Studi rausgeworfen.
Toll finde ich das nicht. Dabei vergessen Chefs wie auch im Berufsleben, wer sie überhaupt dahin gebracht hat, wo sie jetzt stehen. Nämlich die User!
StudiVZ geht gegen Studentenprojekt MatheVZ vor
Geht dann StudiVZ demnächst auch gegen die Leipziger Volkszeitung mit ihrer Domain LVZ.de vor? Lächerlich.
VZ als Erkennungszeichen bei StudiVZ nicht relevant
ich selbst bin User der Community bei StudiVZ und weiß aus eigener Erfahrung das diese Seite in der Kurzform nicht als VZ sondern gängiger als "Studi" bezeichnet wird und somit das "VZ"eher WEGGELASSEN" wird, als anerkannt. Somit würde ich bei einer Verwendung der Buchstabenfolge "Studi" wohl eher ein Problem der Verwechslung sehen, diese ist jedoch kaum schützbar, denn sonst könnte man in deiner Domain das Wort studieren oder studierende u.ä. unterbringen.
Alles in allem, die Klage ist Schwachsinn und hört sich für mich ein klein wenig amerikanisch angehaucht an.
VZ als Erkennungszeichen bei StudiVZ nicht relevant
ich selbst bin User der Community bei StudiVZ und weiß aus eigener Erfahrung das diese Seite in der Kurzform nicht als VZ sondern gängiger als "Studi" bezeichnet wird und somit das "VZ"eher WEGGELASSEN" wird, als anerkannt. Somit würde ich bei einer Verwendung der Buchstabenfolge "Studi" wohl eher ein Problem der Verwechslung sehen, diese ist jedoch kaum schützbar, denn sonst könnte man in deiner Domain das Wort studieren oder studierende u.ä. unterbringen.
Alles in allem, die Klage ist Schwachsinn und hört sich für mich ein klein wenig amerikanisch angehaucht an.