US-Gericht weist Urheberrechtsklage gegen Veoh zurück

Videodienst steht unter dem Schutz des Digital Millennium Copyright Act

Ein US-Bundesgericht im kalifornischen San José hat eine im Jahr 2006 von der IO Group eingereichte Urheberrechtsklage gegen den Videodienst Veoh zurückgewiesen. Der zuständige Richter begründete seine Entscheidung damit, dass Veoh unter dem Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) stehe, laut dem ein Anbieter nur dann bestraft werden kann, wenn er Kenntnis von illegalen Inhalten hat und diese auf Anforderung nicht entfernt.

Wie das Wall Street Journal berichtet, sah es der Richter als erwiesen an, dass Veoh nicht aktiv am Upload der IO-Group-Videos beteiligt war. Außerdem habe der von Intel, Adobe und anderen namhaften Unternehmen unterstützte Videodienst wirksame Maßnahmen nachgewiesen, mit denen er die Veröffentlichung nicht autorisierter Inhalte unterbinde.

Dem Bericht zufolge sieht sich Google durch das Urteil in seiner Rechtsaufassung bestätigt, dass Youtube ebenfalls nicht für Copyright-Verletzungen seiner Nutzer haftbar gemacht werden kann. Der Medienkonzern Viacom hatte Youtube und Google im März 2007 wegen Urheberrechtsverletzungen auf Schadenersatz in Höhe von einer Milliarde Dollar verklagt.

Themenseiten: Google, Internet, Telekommunikation, Viacom, Youtube, veoh

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