Britische Behörde verbietet T-Mobile-Werbung

ASA reklamiert Aussagen über mobile Internetnutzung

Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat T-Mobile verboten, in Großbritannien mit dem Slogan „Alle Vorteile des heimischen Breitbandinternets für unterwegs“ zu werben. Nach Ansicht der ASA suggeriert die Werbung fälschlicherweise, dass eine mobile Internetverbindung die gleiche Geschwindigkeit liefert wie ein klassischer DSL-Anschluss.

„Da mobile Internetzugänge auf eine Funkverbindung zum Handynetz angewiesen sind, können sie nicht die gleiche dauerhafte Geschwindigkeit garantieren“, so die ASA. „Gerade Aktivitäten wie Streaming, Downloads oder Online-Spiele stehen mobilen Nutzern nicht in der Qualität zur Verfügung wie Anwendern mit einem kabelgebundenen Breitbandzugang.“

Ein britischer Verbraucher hatte sich über einen Werbeflyer von T-Mobile beschwert. Nach Ansicht des Mobilfunkunternehmens bezieht sich die Werbung jedoch auf die Möglichkeiten des mobilen Internets und nicht auf die Geschwindigkeit. Auch ziehe die Broschüre keinen direkten Vergleich zu einem kabelgebundenen Internetanschluss, so der Provider.

Laut der Entscheidung der ASA muss T-Mobile in Großbritannien künftig alle Werbeaussagen vermeiden, die den Eindruck erwecken, das mobile Internet sei ein mit DSL-Anschlüssen vergleichbarer Standard. Eine ähnliche Entscheidung hatte die Behörde im August gegen Apple getroffen. Damals verbot die ASA die Fernsehwerbung „Alle Seiten des Internets“ für das iPhone 3G, weil sie suggeriere, dass iPhone ermögliche die Nutzung jeglicher Webinhalte, obwohl das Gerät weder Flash noch Java unterstütze.

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