Interpol-Chef Gerald Ronald K. Noble hat beim vierten ID-World-Gipfel in Abu Dhabi international verifizierbare elektronische Ausweise (eID) für Gastarbeiter gefordert. Die Zuwanderung zu steuern und Grenzen zu überwachen stelle eine ernste Herausforderung für die Sicherheit von Staaten und der ganzen Welt dar, erklärte Noble. Interpol sei die richtige Adresse, dieses Problem anzugehen.
„In einer Zeit, in der die globale Migration Rekordniveau erreicht, brauchen Regierungen funktionierende Systeme auf nationalstaatlicher Ebene, um die Identität von Migranten und ihre Dokumente weltweit via Interpol zu verifizieren“, sagte Noble. Der Großteil der Zuwanderer seien rechtschaffene Bürger, die gerne ein Dokument besäßen, mit dem sie sich in verschiedenen Ländern ausweisen könnten.
Geht es nach Noble, sollen Länder künftig Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung in einem eID-Format ausstellen, das internationalen Standards genügt. Ein solcher elektronischer Ausweis käme sowohl den Gastarbeitern als auch den Staaten entgegen, weil dadurch „Effizienz und Sicherheit auf nationalem und globalem Niveau verbessert und Korruption reduziert würde“, sagte Noble.
Auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke und DNA sollen auf den eIDs gespeichert und systematisch mit globalen Datenbanken abgeglichen werden. „Interpol hilft seinen Mitgliedsstaaten schon jetzt in rund 500 Millionen Fällen pro Jahr, Reisedokumente von internationalen Fluggästen zu überprüfen“, erklärte Noble. Es sei nur eine Erweiterung dieser Hilfestellung, Mitglieder beispielsweise schon bei einer Bewerbung zu informieren, ob ein Ausweis gültig sei oder der Inhaber vielleicht per internationalem Haftbefehl gesucht werde.
„Internationale eIDs auszustellen wird auch die weltweite Korruption verringern und es Karteninhabern erlauben, sich für elektronische Überweisungssysteme zu qualifizieren, die Wirtschaft und Wohlstand in Interpol-Mitgliedsstaaten ankurbeln werden“, schloss Noble.
Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber
Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.
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