Google hat die Forderungen des Hamburgische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar weitgehend erfüllt. Hamburgs oberster Datenschützer hatte dem Internetkonzern am vergangenen Freitag ein Ultimatum zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen in Bezug auf dessen Dienst Google Street View gestellt.
Darin forderte Caspar Google auf, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bedingungen bis zum heutigen Mittwoch schriftlich zu garantieren. Google ist dem Ultimatum weitgehend nachgekommen. Diskussionsbedarf besteht allerdings noch hinsichtlich der bereits in die USA übersandten Rohdaten. Caspar fordert die Löschung dieser Daten. Nach Angaben des Datenschützers beschweren sich pro Tag telefonisch ein bis zwei Bürger über die Datenerfassung von Google Street View.
Gegenüber dem Google-Dienst gibt es auch in anderen Ländern Vorbehalte. So hat kürzlich Griechenland die Aufnahmen von Straßen und Häusern für den Google-Dienst vorerst gestoppt. Die griechische Datenschutzbehörde (HDPA) begründete ihre Entscheidung damit, dass zunächst weitere Informationen zu den Vorkehrungen für den Schutz von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten erforderlich seien. Google fotografiert derzeit in Deutschland Straßenzüge und will noch 2009 hierzulande mit den Dienst starten.
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