The Pirate Bay erzielt Teilerfolg vor Gericht

Staatsanwaltschaft muss schon am zweiten Prozesstag die Hälfte der Anklagepunkte gegen Pirate Bay fallen lassen. Die Angeklagten bezeichnen das Kenntnisniveau der Kläger als "unglaublich niedrig". Die Verteidigung spricht von einer "Sensation".

Am zweiten Prozesstag hat die Staatsanwaltschaft im Stockholmer Prozess gegen die Administratoren von The Pirate Bay (TPB) die Hälfte aller Anklagepunkte fallen gelassen. Wie TorrentFreak berichtet, war sie nicht in der Lage, zu beweisen, dass die ihr vorliegenden Torrent-Dateien über die Server von The Pirate Bay vermittelt wurden. Der Angeklagte Fredrik Neij warf dem Gericht vor, die Funktionsweise der Torrent-Technologie nicht erfasst zu haben. Das Niveau der technischen Kenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft sei „unglaublich niedrig“.

Der zuständige Staatsanwalt Håkan Roswall musste den Vorwurf der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zurückziehen. Diejenigen Anklagepunkte, in denen die Pirate-Bay-Betreiber beschuldigt wurden, durch ihre Website Beihilfe dazu geleistet zu haben, dass Anwender sich auf ihrem Rechner eigene Kopien urheberrechtlich geschützten Materials herstellen konnten, wurden fallen gelassen. Bestehen blieb lediglich der Teil der Anklage, in der The Pirate Bay vorgeworfen wird, überhaupt Torrent-Dateien bereitgehalten zu haben.

Die Verteidigung bewertete den Rückzug der Klagen als „Sensation“. Es sei selten, dass ein solcher Durchbruch bereits am zweiten Prozesstag erzielt werde.

Gestern hatte der Prozess gegen die vier Gründer des Torrent-Trackers – Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström – begonnen. Ihnen wird Behilfe zu Verstößen gegen das schwedische Urheberrecht vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung drohen den Beschuldigten Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Kronen (110.000 Euro) – was nach dem jetzt erzielten Teilerfolg nicht zu befürchten steht.

Zwei der Beklagten hatten bereits vor Prozessbeginn erklärt, The Pirate Bay sei legal und der Ausgang des Verfahrens habe keinen Einfluss auf den Betrieb der Website. Außerdem sei die schwedische Regierung bereits in der Vergangenheit mit dem Versuch gescheitert, das Portal verbieten zu lassen. „Sollen sie doch ruhig noch mal scheitern“, sagte Gottfrid Svartholm Warg.

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