US-Bundesrichter zweifelt an Autorität der FCC

Die Behörde hatte keine gesetzliche Grundlage, als sie Comcast 2008 die Drosselung von Bittorrent untersagte. Der anstehende Prozess scheint entschieden. Der Richter: "Man kann nicht eine unkontrollierte Kommission herumziehen und Gutes tun lassen."

Ein US-Bundesrichter hat gegenüber dem Wall Street Journal die Autorität der US-Kommunikationsbehörde FCC angezweifelt. Für das Vorgehen der FCC gegenüber Comcast habe es keine rechtliche Grundlage gegeben. „Man kann nicht einfach eine unkontrollierte Kommission herumziehen und Gutes tun lassen“, sagte Chief Judge David Sentelle vom US Court of Appeals im District of Columbia.

Sentelle bezieht sich auf einen Fall von 2008. Die FCC hatte den Telekommunikationsanbieter Comcast für seine Maßnahmen gegen die Peer-to-Peer-Software Bittorrent gemaßregelt, die ihrer Ansicht nach gegen die Netzneutralität verstieß. Eine Anordnung der FCC schrieb Comcast vor, Bittorrent-Verkehr nicht länger zu drosseln und Kunden seine Pläne in Bezug auf Traffic-Management offenzulegen. Comcast bezweifelte die Legitimität der Unterlassungsanordnung und zog vor ein Bundesgericht.

Jetzt steht die Verhandlung des Falls an – und wie die Aussage von Sentelle andeutet, werden die drei zuständigen Bundesrichter wohl zugunsten von Comcast entscheiden. Das WSJ berichtet, auch ein zweiter Richter, A. Raymond Randolph, habe geäußert, die FCC habe auf keine Bestimmungen verweisen können, die ihr Vorgehen gegen Comcast gerechtfertigt hätten.

Unterliegt die FCC in dem Verfahren, muss sie neue Wege suchen, Netzneutralität in den USA zu realisieren – und damit ein Wahlversprechen von US-Präsident Barack Obama umzusetzen. Die Position des FCC-Vorstands Julius Genachowski würde sicher darunter leiden.

„Der Fall unterstreicht die Bedeutung des Engagements der FCC für ein freies und offenes Internet“, teilte Genachowski mit. „Ich bleibe zuversichtlich, dass die Kommission die nötige gesetzliche Autorität hat, und freue mich darauf, die Gerichtsentscheidung durchzugehen, wenn sie vorliegt.“

Themenseiten: Telekommunikation, Urheberrecht, Zensur

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