Google unterstützt Yahoo im Streit mit Justizministerium

Die Bundesbehörde will Ermittlern ohne Durchsuchungsbefehl Zugriff auf Yahoo-E-Mails geben. Die Internetunternehmen fordern für Mails in der Cloud gleiche Rechte wie für lokal archivierte. Auch Datenschützer wie die EFF schließen sich an.

Google und eine Allianz an Datenschützern sind Yahoo in einem Streit mit dem US-Justizministerium beigesprungen. Die Bundesbehörde wollte Strafverfolgern einfachen Zugang zu E-Mails von Yahoo-Kunden verschaffen.

Der informellen Interessengemeinschaft gehören nun neben Google und Yahoo die Electronic Frontier Foundation, das Center for Democracy and Technology, die Progress and Freedom Foundation, die Computer and Communications Industry Association sowie TRUSTe an.

In einer Gerichtseingabe schreiben die Datenschützer und die beiden Internetunternehmen, damit FBI oder die Polizei Einsicht in die Inhalte von Yahoo Mail nehmen könnten, sei ein Durchsuchungsbefehl nötig. Die Regierung vertritt diesbezüglich die entgegengesetzte Position. Yahoo wehrt sich vor einem Bundesgericht in Colorado schon länger gegen die Begehrlichkeiten der Strafverfolger, ohne dass davon viel an die Öffentlichkeit gedrungen wäre: Die meisten Eingaben hat das Gericht mit Geheimhaltung belegt.

In der neuen Eingabe heißt es, Anwender, die Daten in einer Cloud ablegten, hätten nicht geringere Ansprüche auf Privatsphäre als jemand, der sie auf der eigenen Festplatte archiviere. Wörtlich steht darin: „Die Gesellschaft erwartet und verlässt sich darauf, dass E-Mail-Nachrichten genauso privat sind wie Telefongespräche. Die großen E-Mail-Dienste sind ja in der Tat deshalb so populär, weil sie große Mengen an Speicherplatz bereitstellen, wo Nachrichten dauerhaft abgelegt werden können.“

Das Justizministerium versucht indessen, die Feinheiten der gesetzlichen Regelungen zu nutzen: In einem vergangenen Monat eingereichten Schreiben heißt es, Durchsuchungsbefehle seien in der Tat für in „elektronischen Speichersystemen“ abgelegte Nachrichten notwendig, die weniger als 181 Tage alt seien. Das treffe auf die fraglichen Yahoo-Mails aber nicht zu. Die Anwender hätten sie ja schon abgerufen: „Eine schon einmal geöffnete Mail ist nicht mehr in ‚elektronischen Speichersystemen‘ abgelegt.“

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