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Anonym surfen mit Java Anon Proxy

Die allgegenwärtigen Log-Dateien von Website-Betreibern enthalten Informationen über ihre Besucher, die darüber Auskunft geben, welche Seiten wann und von wem aufgerufen wurden. Darüber hinaus ist es mit der Nutzung von Cookies (von dem Webserver des Site-Betreibers oder einer Werbefirma an den Client-Rechner geschickte Daten-Pakete) möglich, wiederkehrende Besucher eindeutig zu identifizieren, und so über einen Zeitraum aufschlussreiche und hoch personalisierte Benutzerprofile zu erstellen.

Doch Daten sammeln tun nicht nur die Betreiber von Web-Angeboten und Werbefirmen, sondern möglicherweise bald auch die Internet-Provider selbst. Nach der heutigen deutschen Gesetzgebung darf ein Internet-Provider nur genau die Verbindungsdaten speichern, die er zu Abrechnungszwecken benötigt. Daten, die nicht mehr für die Abrechnung gebraucht werden, müssen sofort gelöscht werden.

Vielleicht kommt alles bald anders:

EU-Parlamentarier in Brüssel beschlossen Anfang 2002 eine neue Fassung der „Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten“, die bei einer Gefährdung „der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Staates oder der Strafverfolgung“ die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat vorsieht.

In Deutschland verabschiedete der Bundesrat einen Gesetzentwurf unter dem Deckmantel der „Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Der Gesetzentwurf – der im Bundestag noch keine Mehrheit gefunden hat, aber noch nicht vom Tisch ist – fordert die Vorratsdatenspeicherung aller Internet- und Mobilfunkverbindungen. So stünden Strafverfolgungsbehörden umfangreiche und detaillierte Datensätze auf unbestimmte Zeit zur Verfügung. Datenschützer kritisieren mit zunehmender Lautstärke insbesondere, dass die Verbindungsdaten aller Netzteilnehmer langfristig erfasst würden – nicht nur die Verbindungsdaten unter Verdacht einer Straftat stehenden Personen.

Und welche Daten sollen gespeichert werden? Internet-Provider hätten dafür Sorge zu tragen, dass Ermittlungsbehörden für jeden Dienst-Teilnehmer Benutzername, Passwort, IP-Adressen, übertragene Datenmengen, besuchte Webseiten, Namen der heruntergeladenen Dateien und optional auch Kreditkarten- und Kontonummern zur Verfügung stünden.

Wer angesichts der Machenschaften kommerzieller Website-Betreiber und der anvisierten staatlichen Totalüberwachung sein im Grundgesetz festgelegtes Anrecht auf persönlichen Datenschutz in Gefahr sieht, kann sich zumindest im Internet mit geeigneter Software zur Wehr setzen.

Das Projekt AN.ON (Anonymität Online) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, der Technischen Universität Dresden und der Freien Universität Berlin bietet eine kostenlose Anonymisierungssoftware mit dezentralisiertem Mehrfachverschlüsselungsverfahren, das unter anderem auch von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert wird.

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ZDNet.de Redaktion

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