Ab 1. November 2002 kann jeder Kunde bei einem Wechsel des Anbieters seine Mobilfunkrufnummer einschließlich der Netzvorwahl behalten. Bisher verzichteten viele Handytelefonierer auf einen Wechsel des Dienstleisters trotz möglicher Unzufriedenheit. Sie scheuten den Aufwand, der durch die Wahl eines neuen Anbieters entsteht – die Bekanntgabe der neuen Rufnummer bei Geschäftspartnern und Freunden sowie der Neudruck von Visitenkarten oder Briefbögen. Mit der Einführung der „Rufnummernportabilität im Mobilfunk“ erhofft sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mehr Wettbewerb unter den Anbietern, der wiederum dem Verbraucher zu Gute kommen soll.
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2 Kommentare zu Rufnummernmitnahme im Mobilfunk
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