Der DSL-Quasi-Monopolist Deutsche Telekom hält seine Kunden mit ständigen Neuerungen und Änderungen bei Laune: Zu Beginn des Jahres entfiel das kostenlos mitgelieferte DSL-Modem, es muss seitdem extra gekauft werden. Immerhin entstand so ein freier Markt für DSL-Modems. Mitte des Jahres stellte die Telekom T-DSL 1500 vor – ein auf 1536 kBit/s im Downstream und 192 kBit/s im Upstream erhöhtes DSL-Angebot.
Vielen Landbewohnern nutzte das bisher nichts, sie wohnten außerhalb des DSL-Versorgungsgebietes und waren auf analoge Modems oder ISDN angewiesen. Das könnte sich jetzt zum Jahresende bessern: Die Telekom stellt DSL nun auch in diesen Gebieten bereit – allerdings mit verringerter Datenrate. Das bedeutet konkret: eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kBit/s im Down- und 64 kBit/s im Upstream. Wieso diese Einschränkung?
Das Entfernungsproblem
Die Leitungen der DSL-Teilnehmer werden an einen DSLAM angeschlossen, das heißt auf eine Leitung „gemultiplext“. Ein DSLAM (Digital Subscriber Line Access Multiplexer) ist ein Zugangsgerät für T-DSL-Anschlüsse in der Ortsvermittlungsstelle. Ein Multiplexer wiederum ist eine Art Vervielfacher. Er ermöglicht es, eine einzelne Leitung mehrfach zu verwenden, sodass beispielsweise mehrere Telefongespräche über ein und dieselbe Verbindung übertragen werden. Multiplexer arbeiten mit drei verschiedenen Techniken: Frequenz-Multiplexing, Zeit-Multiplexing und statistisches Multiplexing. Heute wird am häufigsten der Zeit-Multiplexer eingesetzt (Time Division Multiplexer, TDM).
Je näher der Anwender an der Ortsvermittlungsstelle wohnt, umso eher kann die Telekom eine bestimmte Übertragungsrate garantieren. Mit zunehmender Entfernung nimmt die Übertragungsrate ab – ab etwa fünf Kilometern kann die Telekom die 768 kBit/s nicht mehr in jeder Situation zusichern. In Ballungsgebieten stehen die digitalen Ortsvermittlungsstellen der Telekom sehr dicht, in ländlichen Gegenden sind sie spärlicher gesät.
Auf diese Problematik reagiert die Telekom mit dem neuen, leistungsreduzierten DSL-Angebot: Die garantierte Übertragungsgeschwindigkeit wird um die Hälfte auf nur noch 384 kBit/s verringert, dafür die Entfernung zwischen DSL-Kunde und DSLAM erhöht. Allerdings fällt die Reichweitenerhöhung mit etwa einen Kilometer eher mager aus. Dennoch schätzt die Telekom, dass sie deutschlandweit durch Einführung dieses Angebots bis zu vier Millionen DSL-Anschlüsse mehr anbieten kann.
Die T-DSL-Version mit verringerter Bandbreite ist kein eigenständiges Produkt – sie wird nur geschaltet, wenn die volle Bandbreite nicht zur Verfügung steht. Der Kunde muss sich mit der Leistungsminderung einverstanden erklären, dies wird auf der Auftragsbestätigung explizit vermerkt.
Warum die Telekom den Begriff „T-DSL light“ nicht mag
Schon seit Mitte des Jahres wird in vielen Onlineforen und auf verschiedenen Nachrichtenseiten über die Ausweitung des Telekom-DSL-Angebots spekuliert. Seit durchgesickert ist, dass die Reichweiten-Erhöhung zu Lasten der Übertragungs-Bandbreite geht, hat sich im Internet die Bezeichnung „T-DSL-light“ eingebürgert. Eine Bezeichnung, mit der die Telekom so ihre Probleme hat: Die Bezeichnung „light“ impliziert, dass es sich zwar um ein Produkt mit verringertem Leistungsspektrum handelt, dies jedoch zu einem günstigeren Preis. Das ist bei T-DSL light nicht der Fall: Der Kunde zahlt für die halbe Leistung den vollen Betrag. Die Argumentation der Telekom ist dabei nicht ganz von der Hand zu weisen: Sie muss dieselben Leitungen wie für einen normalen DSL-Anschluss schalten und einen Port im DSLAM sowie einen Splitter bereitstellen.
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