Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) ändert ihr Beschwerdeverfahren: In Zukunft wird die Vereinigung Polizei und Staatsanwaltschaft von Beschwerden über Online-Inhalte in Kenntnis setzen, wenn sich bei der Prüfung der Verdacht einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit von Personen ergibt. Die Person des Beschwerdeführers werde nicht mitgeteilt.
Bisher hatte die FSM derartige Beschwerden lediglich intern behandelt. Im Zuge der öffentlichen Diskussion über Kinderpornographie im Netz war ihr vorgeworfen worden, nicht alles zur Aufdeckung schwerer und andauernder Straftaten zu unternehmen.
Außerdem wählte die FSM-Mitgliederversammlung den Kölner Rechtsanwalt Arthur Waldenberger zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes. Waldenberger leitet den Fachbereich „Europa und Medien“ beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Multimedia und Recht“.
Die FSM ist 1997 gegründet worden. Mitglieder sind zahlreiche Medienverbände und Unternehmen. Jeder kann sich an die FSM mit Beschwerden über unzulässige oder jugendgefährdende Inhalte im Internet oder in Online-Diensten wenden.
Kontakt: Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Tel. 0228/382030
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