Ein amerikanisches Berufungsgericht hat gestern entschieden, daß die auf Video aufgezeichnete Aussage von Microsoft-Boß Bill Gates in voller Länge veröffentlicht werden darf. Damit hat es den Einspruch der Anwälte von Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) endgültig abgewiesen.Der Richter Douglas Ginsburg begründete die Entscheidung mit einem Gesetz aus dem Jahre 1913, das den Einblick der Öffentlichkeit in Zeugenaussagen aus Kartellrechtsprozessen vorsieht. Das Gericht bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Bezirksrichters Thomas Penfield Jackson, der den Vorsitz im Antitrust-Prozeß gegen das Unternehmen führt.Die Video-Aussage machte Bill Gates – genau wie viele andere hochrangige Manager der amerikanischen Softwareindustrie – im Vorfeld des Verfahrens gegen Microsoft. Bislang wurden dem Gericht nur kleine Ausschnitte aus den insgesamt 20 aufgezeichneten Stunden gezeigt. Bezirksrichter Jackson sah unter anderem einen Mann, der die Stirn runzelte, Grimassen schnitt und sich dann und wann am Hinterkopf kratzte. Wie bisher zu sehen war, hat sich Gates bei der Vernehmung alles andere als kooperativ gezeigt.Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…