Wer sein Handy in deutschen Flugzeugen benutzt, macht sich künftig strafbar. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Verordnung des Verkehrsministeriums zu. Sie soll am 1. März zusammen mit dem neuen Luftverkehrsgesetz in Kraft treten.
Die Verordnung regelt Ausnahmen vom neuen Luftfahrtverkehrs-Gesetz, das grundsätzlich den Betrieb von allen Geräten untersagt, die nicht für die Luftfahrt zugelassen sind und zu Störungen der Bordelektronik führen können.
Auch die Benutzung von CD-Spielern und Computern mit CD-ROM-Laufwerken während des Fluges wird verboten. Wer gegen die Verordnung verstößt, muß mit einer Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen.
Ausgenommen vom Verbot bleiben elektronische Spielzeuge, tragbare Computer und Audio- oder Videogeräte, sofern diese weder über eine Sendefunktion noch ein CD-Laufwerk verfügen. Auch diese Geräte dürfen aber nicht während des Starts oder der Landung eingeschaltet werden.
Kontakt: Bundesrat, Tel.: 0228/91000
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