Wer sein Handy in deutschen Flugzeugen benutzt, macht sich künftig strafbar. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Verordnung des Verkehrsministeriums zu. Sie soll am 1. März zusammen mit dem neuen Luftverkehrsgesetz in Kraft treten.
Die Verordnung regelt Ausnahmen vom neuen Luftfahrtverkehrs-Gesetz, das grundsätzlich den Betrieb von allen Geräten untersagt, die nicht für die Luftfahrt zugelassen sind und zu Störungen der Bordelektronik führen können.
Auch die Benutzung von CD-Spielern und Computern mit CD-ROM-Laufwerken während des Fluges wird verboten. Wer gegen die Verordnung verstößt, muß mit einer Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen.
Ausgenommen vom Verbot bleiben elektronische Spielzeuge, tragbare Computer und Audio- oder Videogeräte, sofern diese weder über eine Sendefunktion noch ein CD-Laufwerk verfügen. Auch diese Geräte dürfen aber nicht während des Starts oder der Landung eingeschaltet werden.
Kontakt: Bundesrat, Tel.: 0228/91000
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…