Der für das Kartellverfahren gegen den Chip-Weltmarktführer Intel zuständige Richter James Timony hat das Ersuchen Intels, den Chefankläger Richard Parker nicht zuzulassen, abgelehnt.
Das Gericht wollte der Argumentation der Prozessorenschmiede nicht folgen, wonach Parker durch seine frühere Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei, die auch für den Intel-Rivalen AMD tätig gewesen ist, vorbelastet und parteiisch sei.
„Die Loyalität von Herrn Parker gegenüber seinem Dienst an der Öffentlichkeit kann nicht in Frage gestellt werden. Aus seiner Tätigkeit entsteht kein Interessenkonflikt“, heißt es im Schlüsselsatz der fünfseitigen Urteilsbegründung.
Wie laufend berichtet, hat nicht nur Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) einen Kartellrechtsklage am Hals, auch der alliierte Halbleiterproduzent Intel (Börse Frankfurt: INL) muß sich in vier Wochen dem Vorwurf des Monopolismus stellen. Im Januar hatte Intel einen Antrag auf Ablehnung von Parker als Chefankläger gestellt, der Chef des Wettbewerbsbüros der Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) ist.
In dem Antrag hieß es, Parkers ehemaliger Arbeitgeber, die Rechtsanwaltskanzlei O´Melveny & Myers, habe eng mit AMD zusammengearbeitet. Anfang der 90er hatte die Kanzlei AMD vertreten, als es um die Rechte am „Microcode“ der 386- und 486-Chips ging.
Im Juni vergangenen Jahres hatte die US-Kartellbehörde FTC beschlossen, Klage gegen den weltgrößten Halbleiterproduzenten wegen Mißbrauchs seiner Marktstellung zu erheben. Die FTC untersuchte daraufhin das Verhalten von Intel seit September 1997.
Der Hauptvorwurf: Intel habe seinen drei Großkunden Compaq, Digital Equipment (DEC) und Intergraph den Zugang zu seiner Chiptechnologie verwehrt und mit einem Lieferstopp seiner Prozessoren gedroht.
Hinter diesem Verhalten steht nach Interpretation der Kartellbehörde der Wunsch Intels, sich an diesen Unternehmen zu rächen, weil sie Patentansprüche erhoben hätten, einerseits gegen Intel, andererseits gegen Firmen, die Intels Chips verwenden.
Kontakt: Intel, Tel.: 089/991430
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…