Das Europaparlament hat sich in erster Lesung mit großer Mehrheit für einen Richtlinienentwurf der EU-Kommission ausgesprochen, der die Urheberrechte von Künstlern und Autoren stärker schützen soll. Bei den beschlossenen Änderungen hat sich die Lobby der Musikindustrie fast vollständig durchgesetzt. Vertreter von Verbrauchergruppen, Bibliotheken, Elektronik- und Telekommunikationsfirmen sowie Internet-Zugangsanbietern hatten die Richtlinie zuvor als zu weitgehend abgelehnt.
Die Urheber und Produzenten sollen nach der EU-Richtlinie stets eine „angemessene Vergütung“ für die Vervielfältigung oder Weitergabe ihrer Produkte im Internet oder auf CDs erhalten. Die Pflicht dazu soll auch für Privatleute gelten. Nur Bibliotheken, Rundfunksender, Archive und Schulen werden davon ausgenommen. Die europäischen Regierungen können Einzelnen erlauben, Kopien für Forschung und Lehre herzustellen, aber ebenfalls nur, wenn die Inhaber der Urheberrechte entschädigt werden.
Sogenannte flüchtige und zufällige Kopien, die während Internet-Transaktionen automatisch hergestellt werden, sind vom Urheberschutz ausgenommen.
Die europäischen Regierungen müssen die Herstellung und den Vertrieb von Umgehungssoftware wirksam unterbinden und bei genehmigten Ausnahmen darauf achten, daß zum Schutz der Werke eingesetzte technische Mittel nicht behindert werden.
Als nächste Station prüft der EU-Ministerrat die vom Parlament beschlossenen Änderungen, dann folgt die dritte und letzte Lesung.
Kontakt: Informationsbüro des Europäischen Parlaments, Tel.: 0228/914300
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