Der Verleger des „Playboy“, Playboy Enterprises, hat die beiden „Portal-Sites“ Excite und Netscape wegen Verletzung seines Markenzeichens vor einem kalifornischen Gericht verklagt. Streitpunkt ist die Praxis beider Unternehmen, gezielt spezielle Werbebanner einzublenden, wenn Nutzer in der Suchmaschine nach den Begriffen „Playboy“ oder „Playmate“ suchen. Durch die Banner, die für Harcdore-Sex-Sites werben, fühlt sich Playboy in seinen Rechten bedroht.
Das „Hasemagazin“ möchte nicht, daß sein „guter Name“ mit derartigen Hardcore-Seiten in Zusammenhang gebracht wird. Excite habe das Markenzeichen „entführt und sich widerrechtlich angeeignet“, heißt es in der Klageschrift. Excite betreibt die Suchmaschine des Netscape-Portals.
Sowohl Netscape als auch Excite wollten zu der Klage vorerst keine Stellungnahme abgeben. Unklar ist, ob die „Portals“ den Namen „Playboy“ tatsächlich als Schlüsselwort an Werbekunden verkauft haben oder ob der Name in eine Erwachsenen- oder Sex-Kategorie eingeordnet wurde, deren Aufruf stets Hardcore-Banner generiert.
Für die „Portal-Sites“ würde eine Niederlage vor Gericht einen erheblichen Geldverlust bedeuten und darüber hinaus die gesamte Technik des „Keyword selling“ in Frage stellen: Mit dem Verkauf von Schlüsselbegriffen, an die bestimmte Banner gebunden werden, erzielen nicht nur Suchmaschinen einen Teil ihrer Werbeumsätze.
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