Nachdem Mobilcom die Aktivitäten des Berliner Verbraucherschutzverein (VSV) als Grund für die Einstellung seines Internet-Pauschalangebots angegeben hat, wehrt sich dieser jetzt gegen die Vorwürfe. Entgegen der Darstellung von Mobilcom sei die Abmahnung wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen kein Grund für eine fristlose Kündigung der Verträge, sagt der Verband.
Die Abmahnung sei erfolgt, um das gesetzlich geschützte Recht der Verbraucher zu verteidigen, für ihr Geld eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Durch die von Mobilcom verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen werde dieses jedoch in Frage gestellt.
Die Klausel, nach der eine permanente Einwahl in das Internet nicht gewährleistet wird, könne bei der zu erwartenden starken Nachfrage dazu führen, daß Kunden über einen längeren Zeitraum überhaupt keinen Internet-Zugang erhalten. Trotzdem seien sie nach dem Vertrag verpflichtet, den monatlichen Pauschalbetrag von 77 Mark zu zahlen.
Diese Klausel sei wettbewerbsrechtlich unzulässig. Sie bedeute, daß das Unternehmen mit einem niedrigen Preis Kunden anlocke, ohne daß die angebotene Leistung tatsächlich erbracht werde.
Statt die Verträge zu kündigen, hätte Mobilcom die erforderlichen Zugangskapazitäten schaffen müssen, meinen die Verbraucherschützer. Der angegebene Kündigungsgrund sei deshalb unzutreffend. „Es drängt sich der Verdacht auf, daß Mobilcom die Abmahnung des VSV als Vorwand benutzt, sich von schwer erfüllbaren Verträgen vorzeitig zu lösen“, stellt der Verband abschließend fest.
Kontakt: Verbraucherschutzverein, Tel.: 030/2148740
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