Das ZDF soll nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes die Online-Werbung in seinen Internet-Angeboten „nicht weiter ausdehnen oder besser einschränken“. Das verlange die niedersächsischen Staatskanzlei, die die Rechtsaufsicht über die Fernsehanstalt ausübt.
Der Chef der Staatskanzlei, habe in einem Brief an ZDF-Intendant Dieter Stolte darum gebeten, die jetzigen Werbeanteile auf den ZDF-Internet-Seiten „gleitend zurückzuführen“.
Die Rechtsaufsicht beruft sich dabei auch auf die sogenannte „Guldenburg“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober vergangenen Jahres. Darin seien der Fernsehanstalt Grenzen ihrer kommerziellen Betätigung gesetzt worden, die es einzuhalten gelte.
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hatten sich über das Vorgehen des ZDF beschwert: Werbeeinnahmen aus Internet-Angeboten sollten Privaten vorbehalten bleiben.
Keine Einwände hat die Staatskanzlei dagegen, daß das ZDF überhaupt Informationen per Internet anbietet.
Kontakt: Niedersächsische Staatskanzlei, Tel.: 0511/1200; ZDF, Tel.: 06131/701
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