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Gericht: Kein Komplettangebot von T-Online

Der größte deutsche Online-Dienst T-Online muß den Preis für die Online-Nutzung und die Telefongebühren vorläufig weiter getrennt ausweisen. AOL Europe Bertelsmann () teilte mit, das Hamburger Landgericht habe einem entsprechenden Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben.

DT-Online, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom (), muß demnach auch künftig den Preis aufgeschlüsselt in Telefongebühren und Kosten für den Online-Dienst ausweisen.

Ein Sprecher der Telekom erklärte der Nachrichtenagentur dpa, die Verfügung gelte aber nicht für den Verbindungspreis: T-Online dürfe wie geplant ab April einen Preis von sechs Pfennig pro Minute anbieten. „Wir freuen uns, daß der Preis Bestand hat“, sagte der Sprecher.

AOL Deutschland hatte Anfang des Monats vor dem Hamburger Landgericht der Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Konkurrenten T-Online beantragt. Damit wollte der Dienst dem Mitbewerber untersagen, den Preis für die Nutzung von T-Online zum 1. April 1999 auf sechs Pfennig pro Minute inklusive Telefongebühren zu senken.

AOL wirft der Deutschen Telekom vor, T-Online wettbewerbswidrig mit Gewinnen aus dem Telefongeschäft zu subventionieren. Beim neuen Tarif könne niemand wissen, wie hoch die Telefongebühr und wie hoch die Kosten für den Online-Dienst seien. Es ginge darum, für alle Dienste die gleichen Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Auf Antrag von AOL prüft zur Zeit auch die Europäische Kommission, ob die Deutsche Telekom ihre Marktmacht mißbraucht. Über die Eröffnung eines formellen Verfahrens ist noch nicht entschieden.

Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0228/1810; AOL-Hotline Deutschland, Tel.: 01805/313164

ZDNet.de Redaktion

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