Mobilcom hat neuen Ärger mit Verbraucherschützern. Dieses Mal ist es die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die die Telekommunikationsunternehmen Mobilcom und Cellway wegen angeblich unzureichender Einzelverbindungsnachweise vor den Kadi zerrt.
Die Verbraucherschützer werfen Mobilcom und Cellway vor, den sogenannte Standard-Einzelverbindungsnachweis auf den Mobilfunkrechnungen der Telefongesellschaften nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung aufzuführen.
Der kostenlose Einzelverbindungsnachweis liste weder die angewählten Rufnummern noch den Einzelpreis jedes Gesprächs vollständig auf. Für diese Zusatzinformationen müßten die Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,80 Mark pro Monat entrichten.
Die Verbraucherzentrale ist laut Verbandssprecherin Claudia Zander-Heiert der Ansicht, daß dies zum „normalen“ Angebot gehört, zusätzliche Gebühren seien unstatthaft. Die Verbraucherzentrale strebt nun eine Grundsatzentscheidung an.
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