Das Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) wird erst am 10. Mai oder später wiederaufgenommen, teilte Richter Thomas Jackson gestern in Washington mit. Als Grund nannte Jackson andere laufende Prozesse, die er betreuen müsse. Bislang galt der 12. April als Datum für den Neustart der Verhandlung.
Beide Seiten hatten sich gestern im Gerichtsgebäude eingefunden, wo ihnen Jackson nochmals nahelegte, den Kartellrechtsprozeß außergerichtlich beizulegen. Zudem verlängerte er die Frist für die Aufstellung der jeweils letzten drei Zeugen bis zum 23. April.
Weder Justizministerium noch Microsoft wollten die erst vorgestern begonnenen Verhandlungen kommentieren.
Das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von ursprünglich 20 US-Bundesstaaten hatten Microsoft im Mai 1998 wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verklagt. Auslöser war die Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.
Richter Thomas Penfield Jackson hatte zum Abschluß der Zeugenaussagen im Februar beide Parteien mit der Aufforderung in eine Prozeßpause geschickt, die Zeit „sinnvoll“ zu nutzen.
ZDNet-Leser haben im Diskussionsbereich zum Microsoft-Prozeß Gelegenheit, sich zu informieren und mit anderen zu debattieren.
Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760
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